Menschen erwarten Antworten – Ministerin muss Verantwortung übernehmen


Zur heutigen Unterrichtung des Innenministeriums im Innenausschuss in Sachen Friedland können Sie die Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Fraktion, Carina Hermann, wie folgt zietieren:

„Dass die SPD-Innenministerin in dieser furchtbaren Angelegenheit nicht persönlich erschienen ist, ist ein Affront gegenüber den Angehörigen des Opfers, gegenüber der Öffentlichkeit und gegenüber dem Parlament. Wer politische Verantwortung trägt, darf sich nicht wegducken und die Fachebene vorschicken. Gerade bei einem Fall, der bundesweit für Entsetzen sorgt, erwarten die Menschen, dass die Ministerin selbst Rede und Antwort steht. Das ist auch eine Frage des respektvollen Umgangs mit der Öffentlichkeit.

Die heutige Unterrichtung hat eines deutlich gemacht: Wir haben es hier mit einem Behörden-Wirrwarr zu tun, in dem Zuständigkeiten und Verantwortung hin- und hergeschoben werden. Die dringend nötige politische Antwort, wie solche Abläufe künftig verhindert werden sollen, blieb aus, auch weil die Innenministerin nicht anwesend war. Genau diese Fragen nach Strukturen, Verfahren und politischem Handeln hätten heute beantwortet werden müssen.

Fassungslos macht uns, dass die Ministerin meint, sich hinter Formalien verstecken zu können. Das Bild, das die rot-grüne Landesregierung in diesem Fall abgibt, ist unwürdig. Eine 16-Jährige hat ihr Leben verloren, und statt Aufklärung erleben wir ein Gegeneinander von Innenministerium und Amtsgericht, ein Hin- und Herschieben der Verantwortung. Wir sagen es in aller Klarheit: Solange dieser öffentliche Streit zwischen staatlichen Institutionen anhält, werden Rechtsextremisten befeuert, die solche Fälle für ihre Hetze missbrauchen. Frau Behrens muss diesen Streit sofort beenden, Verantwortung übernehmen, lückenlos aufklären und die Strukturen in ihrem Geschäftsbereich endlich hinterfragen. 

Ferner ist auch durch die Unterrichtung nicht deutlich geworden, weshalb die Landesaufnahmebehörde darauf verzichtet hat, Beschwerde gegen die ablehnende gerichtliche Entscheidung einzulegen. Der Hinweis der Abteilungsleiterin im Innenministerium, dass nur vier Tage zur Verfügung gestanden hätten, überzeugt so nicht und dazu gab es auch auf Nachfrage keine hinreichende Antwort. Auch wurde nicht deutlich, welche Defizite in der Begründung des gerichtlichen Antrags durch die Behörde vorlagen. Denn das Gericht hatte diesen bereits aus formalen Gründen abgelehnt. Hier ist leider viel unklar geblieben.

Eines ist klar: Die parlamentarische Aufarbeitung endet nicht mit der heutigen Sitzung. Denn es darf nicht sein, dass im Raum stehende schwerwiegende Fehler in den behördlichen Abläufen offen bleiben. Die Menschen in Niedersachsen haben ein Recht darauf zu erfahren, wie die Innenministerin sicherstellen will, dass solche Vorgänge nicht wieder passieren.“

veröffentlicht am 04.09.2025