
Urteil des Staatsgerichtshofes zum Nachtragshaushalt: Verfahren stärkt den Parlamentarismus
Zum heutigen Urteil des Staatsgerichtshofs können Sie die Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Landtagsfraktion Carina Hermann wie folgt zitieren:
„Wir respektieren die Entscheidung des Staatsgerichtshofs, auch wenn wir in der Sache eine andere Auffassung vertreten. Das Verfahren war nützlich für den Parlamentarismus in Niedersachsen. Denn erstmals liegt nun eine verfassungsgerichtliche Entscheidung dazu vor, in welchem Rahmen Änderungen an Gesetzesinitiativen eingebracht und parlamentarisch beraten werden können. Diese Leitplanke fehlte bislang im niedersächsischen Verfassungsrecht.
Jetzt gibt es für die regierungstragenden Fraktionen und die Opposition gleichermaßen verlässliche Maßstäbe. Das stärkt die parlamentarische Arbeit und sorgt für mehr Transparenz und Berechenbarkeit im Gesetzgebungsverfahren.
Nun werden wir auf Grundlage der schriftlichen Urteilsgründe sorgfältig prüfen, ob und in welchem Umfang Anpassungen an der Geschäftsordnung des Landtages erforderlich sind. Sollte sich dabei aus unserer Sicht Handlungsbedarf ergeben, werden wir das Gespräch mit den regierungstragenden Fraktionen suchen.“