NGG: Zwischen Fortschritt und bürokratischer Belastung – Dringender Handlungsbedarf für eine ausgewogene Lösung


Zu der von der Landesregierung beschlossenen Einbringung des Entwurfs des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) in den Landtag können Sie Sophie Ramdor, Landtagsabgeordnete und Mitglied im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, wie folgt zitieren:

„Mehr Gleichstellung im öffentlichen Dienst ist ein wichtiges Anliegen – darin besteht Konsens. Aber mit dem neuen NGG-Entwurf wird aus einem unterstützenden Instrument ein zunehmend detailreguliertes Steuerungsgesetz. Damit entfernt es sich deutlich von dem ursprünglichen Anspruch, den der frühere Ministerpräsident Weil einmal formuliert hat: einfacher, schneller, günstiger. Gerade die verpflichtende Parität in Gremien, die erweiterten Berichtspflichten sowie die Einbindung landesbeteiligter Unternehmen bedeuten einen erheblichen zusätzlichen bürokratischen Aufwand.

Wir müssen genau prüfen, wie viel Bürokratie wir den öffentlichen Einrichtungen und kommunalen Beteiligungen noch zumuten können – insbesondere in Zeiten, in denen viele Stellen ohnehin unbesetzt bleiben. Diese Vorgaben mögen gut gemeint sein, führen in der Praxis aber zu einem erheblichen Mehraufwand, der gerade kleinere Organisationseinheiten stark belasten kann. Die Sorge ist berechtigt, dass die Personalsuche durch zusätzliche Quoten- und Nachweispflichten noch schwieriger wird, denn der Fachkräftemangel ist Realität.

Ein erster Schritt ist, dass der aktuelle Entwurf im Vergleich zur ersten Version teilweise entschärft wurde. Unsere Kritik – wie auch die vieler Verbände und aus der Wirtschaft – wurde offenbar gehört. Aber genau deshalb braucht es jetzt eine sorgfältige parlamentarische Abwägung zwischen berechtigtem Gleichstellungsziel und praktischer Umsetzbarkeit.“

veröffentlicht am 17.06.2025