Elektronische Aufenthaltsüberwachung als wirksames Mittel gegen häusliche Gewalt – Niedersachsen muss handeln


Die heutige Einigung auf der Innenministerkonferenz (IMK), die Voraussetzungen für den Einsatz der sogenannten elektronischen Fußfessel bei häuslicher Gewalt auf Bundesebene zu schaffen, kommentiert der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion André Bock wie folgt:

„Alle 16 Innenministerien sind sich einig, dass die elektronische Aufenthaltsüberwachung zum Schutz vor häuslicher Gewalt ein taugliches Präventionsmittel ist, um Gewalttaten gegen Frauen oder gar Femizide wirksam zu verhindern. Es geht in Sachen Gewaltschutzgesetz voran, doch auch alle Länder müssen ihre Gesetze ändern, um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten.

Hier verweigert sich die Innenministerin seit Monaten beharrlich. Erst hat Frau Behrens gar nicht erkannt, dass auch die Länder handeln müssen, jetzt steht Sie auf der Gesetzesbremse. Das ist kein guter Tag für die Opfer von häuslicher Gewalt in Niedersachsen. Unser Gesetzesvorschlag liegt seit Jahresbeginn auf dem Tisch. Handeln Sie endlich und legen Sie einen Gesetzentwurf vor oder stimmen Sie unserem Entwurf zu, Frau Behrens! Vor allem die vielen Frauen, die in erster Linie Opfer häuslicher Gewalttaten sind, werden es Ihnen danken.“

veröffentlicht am 13.06.2025