
Effektive Maßnahmen gegen Störungen im Parlament: Einführung eines Ordnungsgeldes
Zur Regelung des Ordnungsgeldes gegen bewusste Störungen der Parlamentsarbeit können Sie die Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Landtagsfraktion Carina Hermann wie folgt zitieren:
„Die Tonlage in den Parlamenten wird bundesweit rauer. Mit dem Ordnungsgeld setzen wir eine klare Grenze und schaffen ein wirksames Instrument gegen bewusste Störungen der Parlamentsarbeit. Die Regelung orientiert sich an der Praxis des Deutschen Bundestages und anderer Landtage.
Das Ordnungsgeld ergänzt bestehende Maßnahmen sinnvoll, da es eine verhältnismäßige Zwischenmaßnahme ist. Es ist spürbarer als ein Ordnungsruf, aber weniger einschneidend als der Sitzungsausschluss. Es greift bei schwerwiegenderen Ordnungsverstößen, ohne die Rechte eines Abgeordneten vollständig auszuschließen.
Der Landtag schützt mit dieser Entscheidung seine Arbeitsfähigkeit und seine Würde. Das erwarten nicht nur wir als Abgeordnete voneinander, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger, die uns gewählt haben.“