Müssen den Tätern auf die Spur kommen – CDU fordert gezielte Vorratsdatenspeicherung zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch

Hannover. „Die Bekämpfung von sexuellem Missbrauch und Kinderpornografie ist eine der dringendsten Aufgaben unserer Gesellschaft. Ermittler brauchen wirksame Werkzeuge, um Täter zu identifizieren – dazu gehört die Speicherung von IP-Adressen“, betont der CDU-Landtagsabgeordnete Christoph Plett.

Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag fordert in ihrem Antrag die Landesregierung auf, eine Bundesratsinitiative zu starten, um die gezielte Vorratsdatenspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten zur Bekämpfung schwerster Straftaten zu ermöglichen. Hintergrund ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 20. September 2022. Diese stellt zwar klar, dass eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung nicht mit EU-Recht vereinbar ist, erlaubt aber ausdrücklich eine gezielte Speicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch und der Verbreitung von Kinderpornografie.

„Allein im Jahr 2021 konnten über 2.000 Hinweise aus den USA und Kanada nicht weiterverfolgt werden, weil die notwendigen Daten fehlten“, erklärt Plett. „Täter dürfen nicht ungestraft davonkommen, nur weil Ermittlungsbehörden auf essenzielle Informationen nicht zugreifen können.“

Die CDU-Fraktion kritisiert in ihrem Antrag, dass das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren, bei dem Daten erst nach einem Anfangsverdacht gespeichert werden, keine effektive Alternative darstellt. „Wo keine Daten gespeichert sind, können sie auch nicht eingefroren werden“, so Plett.

Die steigenden Fallzahlen im Bereich der Kinderpornografie unterstreichen die Dringlichkeit: In Niedersachsen stieg die Zahl der Ermittlungsverfahren allein im Jahr 2021 um 76 Prozent. Trotz intensiver Bemühungen konnten viele Täter nicht identifiziert werden.

„Der Staat hat die Pflicht, Kinder und Jugendliche wirksam zu schützen. Dazu müssen wir die vom EuGH eingeräumten Möglichkeiten nutzen und eine gezielte Vorratsdatenspeicherung ermöglichen – unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes“, fordert Plett.

veröffentlicht am 26.03.2025