Verfassungsschutzgesetz von Rot-Grün bleibt unzureichend – entscheidende Punkte fehlen

Hannover. „Die Änderung des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes, welche heute von Rot-Grün eingebracht wurde, ist völlig unzureichend“, sagt Christoph Plett, Mitglied im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen. „Zwar wurden viele unserer Forderungen aufgegriffen, doch entscheidende Punkte zur Stärkung und Ausweitung der Befugnisse des Verfassungsschutzes fehlen. Der Gesetzentwurf bleibt daher in weiten Teilen ein Stückwerk“, so Plett weiter.

„Die Wiedereinführung der Wohnraumüberwachung ist ein notwendiger Schritt bei der Bekämpfung von Extremismus. Zudem ist es sinnvoll, wenn der Verfassungsschutz zukünftig auch für die Beobachtung von organisierter Kriminalität zuständig ist. Auch eine engere Zusammenarbeit zwischen Polizei und Verfassungsschutz durch die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Einrichtung von Projektdateien würde im Kampf gegen extremistische Gefährder helfen. Doch all diese Punkte fehlen im Gesetzentwurf von Rot-Grün“, sagt Plett.

Insbesondere aufgrund der sich verschärfenden Sicherheitslage sei der Verzicht auf diese wesentlichen Befugnisse bedenklich, so Plett: „In anderen Bundesländern gehört vieles von dem, was uns im niedersächsischen Verfassungsschutzgesetz fehlt, zum Standard. Es ist äußerst schade, dass Rot-Grün unsere Vorschläge nur teilweise übernommen hat. So bleibt der Gesetzentwurf – in einer sicherheitspolitisch angespannten Lage – weiterhin völlig unzureichend. Wir hoffen, dass bei den anstehenden Gesetzesberatungen ein echter Ländervergleich bei den Befugnissen stattfindet. Nur so kann der niedersächsische Verfassungsschutz auf Augenhöhe und gemeinsam mit den anderen Nachrichtendiensten Extremismus wirksam bekämpfen.“

veröffentlicht am 10.12.2024