Verfassungsschutzgesetz muss deutlich nachgeschärft werden
Zu den heute vorgestellten Änderungen für das niedersächsische Verfassungsschutzgesetz können Sie den Sprecher für den Verfassungsschutz der CDU-Landtagsfraktion Christoph Plett wie folgt zitieren:
„Wir erwarten von Ministerin Behrens, dass unser Verfassungsschutzgesetz mindestens auf das Niveau der Gesetze der anderen Bundesländer angepasst wird. Dazu haben wir einen eigenen Antrag in den Landtag eingebracht. Die heute vorgestellten Änderungsvorschläge reichen nicht aus. Das Verfassungsschutzgesetz muss deutlich nachgeschärft werden. Wir brauchen den Abbau bürokratischer Hürden beim Datenschutz, hierbei besonders eine
Verlängerung der Prüf- und Löschfristen und die Wiedereinführung der Wohnraumüberwachung. Dem Zeitalter der Digitalisierung sollten wir mit der Einführung der Online-Durchsuchung möglichst schnell gerecht werden. Die heute vorgestellte Drohnenüberwachung ist nicht mehr als ein Placebo.“