Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF – CDU lehnt weiterhin jede Erhöhung der Beiträge ab

Zur Entscheidung von ARD und ZDF Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht wegen der Rundfunkbeiträge einzureichen, können Sie den medienpolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Jens Nacke wie folgt zitieren:


„Mit der Entscheidung der Intendantinnen und Intendanten der ARD und des ZDF zur Verfassungsbeschwerde gewinnt die Auseinandersetzung um die Erhöhung der Rundfunkbeiträge deutlich an Schärfe. Wir fordern den Niedersächsischen Ministerpräsidenten seit Monaten auf, sich als Repräsentant des größten Staatsvertragslandes des NDR aktiv in die Diskussion einzubringen und die Dinge nicht einfach laufen zu lassen. SPD und Grüne haben mit ihrem Abstimmungsverhalten im letzten Unterausschuss Medien zu den Anträgen der CDU sehr deutlich gemacht, dass sie lieber eine zusätzliche Belastung der Beitragszahler hinnehmen als sich ernsthaft mit einer Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu befassen. Die CDU-Fraktion lehnt weiterhin jede Erhöhung der Beiträge ab. Es müssen erst grundlegende Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks umgesetzt werden, bevor über Beiträge gesprochen wird.“

veröffentlicht am 19.Nov.2024