Staatskanzlei-Chef Mielke entzieht sich weiter der Verantwortung in „Gehaltsaffäre“ – weitere Anfragen eingereicht

Hannover.Die Antwort von Staatssekretär Mielke auf das Schreiben der Parlamentarischen Geschäftsführerin der CDU-Landtagsfraktion Carina Hermann und dem Abgeordneten Jens Nacke zur Beantwortung der Kleinen Anfrage „‘Gehaltsaffäre‘ in der Staatskanzlei: Wer kennt die Tragweite der Neuregelung zum vereinfachten Verfahren“ (Drs. 19/5025) zeigt erneut, dass der Chef der Staatskanzlei in seinem eigenen Widerspruchsgeflecht gefangen ist. Hermann und Nacke haben zwei weitere Kleine Anfragen an die Landesregierung eingereicht. Sie wollen von der Landesregierung konkret wissen, wie viele Personen neben der heutigen Büroleiterin seit dem Amtsantritt der rot-grünen Landesregierung von einer Vergütung nach EG 15 direkt auf B2 aT gesprungen sind.

„Es ist unfassbar, wie sich der Chef der Staatskanzlei in seinem Schreiben selbst widerspricht. Er behauptet weiterhin, die Büroleiterin des Ministerpräsidenten sei noch im November 2023 eine Neueinstellung gewesen und dementsprechend korrekt behandelt worden, als sie eine Gehaltsstufe übersprungen hat, obwohl bis zur Änderung der Kabinettspraxis im Januar 2024 ein Durchlaufen der Ämter erforderlich war. Fakt ist, dass die Büroleiterin seit Anfang Februar 2023 einen Arbeitsvertrag nach EG 15 hatte und Herr Mielke nach wie vor nicht in der Lage ist, plausibel zu erklären, weshalb eine Sprungbeförderung in diesem Fall möglich gewesen sein soll,“ kritisiert Nacke.

„Bis heute liegen uns keine Hinweise auf andere vergleichbare Fälle vor. Wir werden die Behauptung von Staatssekretär Mielke mittels Kleiner Anfrage überprüfen. Wenn es so ohne weiteres möglich sein soll, dass Beschäftigte von EG 15 direkt auf B2 aT springen können, dann soll uns der Chef der Staatskanzlei Ross und Reiter nennen. Wir erwarten klare Antworten und Transparenz“, erklärt Hermann.

Ein geradezu einmaliger Vorgang sei es, dass sich der Chef der Staatskanzlei in seiner Not offensichtlich nicht davor scheut, seine eigene Referatsleiterin öffentlich vorzuführen und die Schuld zuzuschieben. Es werde in dem Schreiben dreist behauptet, dass die zuständige Referatsleiterin damals einen Fehler gemacht habe, als sie ausdrücklich in die Akten schrieb, dass für die Büroleiterin auch im Zusammenhang mit dem ‚Durchlaufen der Ämter‘ eine weitere Sonderlocke gewährt wurde. „Darauf hinzuweisen, dass die eigenen Mitarbeiter Fehler machen und falsche Dinge in Akten schreiben, scheint beim Chef der Staatskanzlei ein probates Mittel zu sein, um von unliebsamen Aktenbestandteilen abzulenken: Schon bei der klaren Mail des Vorgängers der heutigen Büroleiterin zur SPD-Parteiarbeit in der Staatskanzlei hat Herr Mielke im Untersuchungsausschuss behauptet, dass das, was der ehemalige Büroleiter ausdrücklich aufgeschrieben hat, so nicht stimmen würde. Es ist inakzeptabel, dass erneut eine Mitarbeiterin für die Fehlentscheidungen des Chefs der Staatskanzlei den Kopf hinhalten muss, anstatt Verantwortung auf der Führungsebene zu übernehmen“, kritisiert Nacke.

„In der Staatskanzlei herrscht in Sachen ‚Gehaltsaffäre‘ offenkundig weiter Chaos: Es bleibt das Bild bestehen, dass die eine Hand nicht weiß, was die andere tut. Der Chef der Staatskanzlei und die Pressesprecherin im Range einer Staatssekretärin verbreiten nicht belegte und teilweise auch falsche Informationen und es wird mit dem Finger auf einzelne Mitarbeiter gezeigt. Es ist mehr als befremdlich, dass der Ministerpräsident und sein Chef der Staatskanzlei offenbar weiterhin nicht erkennen, wie politisch illegitim es ist, die Büroleiterin des Ministerpräsidenten an vielen verschiedenen Stellen massiv und teilweise rechtswidrig zu privilegieren. Ein solches Verhalten und insbesondere das Abschieben der Verantwortung auf Fachbeamte werden wir dem Chef der Staatskanzlei so nicht durchgehen lassen“, erklärt Hermann abschließend.

Anlagen: Als Anlage übersenden wir Ihnen die beiden heute eingereichten Kleinen Anfragen.

veröffentlicht am 17.Okt.2024