Dringender Handlungsbedarf: Niedersachsen hat das schlechteste Verfassungsschutzgesetz aller Länder
Hannover.Vor acht Jahren wurde das Niedersächsische Verfassungsschutzgesetz grundlegend verändert. „Seitdem haben wir das schlechteste Verfassungsschutzgesetz aller Bundesländer“, sagt Christoph Plett, Mitglied im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen. Im Hinblick auf die aktuell sich stetig verschärfende Sicherheitslage sei dies äußerst fahrlässig.
„Die von Extremisten ausgehenden Gefahren für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung haben sich in den letzten Jahren deutlich erhöht. Wir können – insbesondere vor dem Hintergrund dieser Lage – nicht länger zulassen, dass Niedersachsen im Verfassungsschutzverbund das Schlusslicht darstellt. Es besteht dringender Bedarf, unser Verfassungsschutzgesetz grundlegend zu reformieren“, so Plett weiter.
Hierfür sei es notwendig, dem Verfassungsschutz neue Befugnisse zu geben. „Wir haben der Landesregierung heute 23 konkrete Punkte zur Verbesserung unseres Verfassungsschutzgesetzes vorgelegt. Darin enthalten sind der Abbau bürokratischer Hürden beim Datenschutz, hierbei besonders eine Verlängerung der Prüf- und Löschfristen und die Wiedereinführung der Wohnraumüberwachung. Dem Zeitalter der Digitalisierung sollten wir mit der Einführung der Online-Durchsuchung möglichst schnell gerecht werden“, sagt Plett. Ein verbesserter Austausch zwischen Verfassungsschutz und der Polizei sei zudem unverzichtbar.
„Vieles von dem, was wir der Landesregierung vorschlagen, gehört in anderen Ländern bereits zum Standard. Wir erwarten daher von Ministerin Behrens, dass unser Verfassungsschutzgesetz mindestens auf das Niveau der Gesetze der anderen Bundesländer angepasst wird. In der aktuellen Situation hat die Sicherheit der Menschen oberste Priorität“, appelliert Plett.