SPD-Gehaltsaffäre: Verfahrenseinstellung wird von Generalstaastsanwaltschaft überprüft
Hannover. „Seit heute steht fest, dass gegen die Einstellung des Strafverfahrens Beschwerde eingelegt wurde und nun bei der Generalstaatsanwaltschaft geprüft wird, ob das Ermittlungsverfahren wieder aufgenommen wird“, erklärt die Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Landtagsfraktion Carina Hermann.
„Wir hatten uns erhofft, dass das Justizministerium heute klar und schlüssig erläutert, weshalb das Strafermittlungsverfahren lediglich gegen ‚Unbekannt‘ geführt wurde, obwohl der Sachverhalt und die handelnden Akteure in der Gehaltsaffäre klar benannt werden können. Unsere Hoffnung wurde jedoch enttäuscht. Das Ministerium konnte nicht nachvollziehbar darlegen, wie die Staatsanwaltschaft den Vorsatz bezüglich einer Untreue prüfen und verneinen konnte, ohne ein Strafermittlungsverfahren gegen eine oder mehrere konkrete Personen einzuleiten“, so Hermann.
„Weiterhin hat es uns irritiert, dass das Ministerium heute mitgeteilt hat, dass die Staatsanwaltschaft zur Prüfung der Strafbarkeit offenbar weder die Protokolle des Untersuchungsausschusses gesichtet noch eigene Zeugenvernehmungen durchgeführt hat. Eine intensive rechtliche Prüfung können wir auf Grund der heutigen Angaben des Ministeriums in dieser Angelegenheit nicht erkennen. Die Unterrichtung des Justizministeriums legt nahe, dass die Staatsanwaltschaft hinsichtlich der Beurteilung der Strafbarkeit der Rückwirkung der Erhöhung der Gehaltszahlung offenbar von unzutreffenden Tatsachen ausgegangen ist. So wurde ausgeführt, dass das Finanzministerium von der Rückwirkung Kenntnis gehabt haben soll. Die Zeugenaussagen im Untersuchungsausschuss belegen jedoch das Gegenteil,“ kritisiert die CDU-Politikerin.
„Da dem Ministerium im Zusammenhang mit der heutigen Unterrichtung die Akten der Staatsanwaltschaft nicht vorlagen, werden wir uns nun die Akten aus dem Strafermittlungsverfahren vorlegen lassen und uns selbst einen unmittelbaren Eindruck verschaffen,“ erklärt Hermann abschließend.
Zum Hintergrund:
In seiner heutigen Sitzung nahm der Rechtsausschuss die von der CDU-Fraktion beantragte Unterrichtung durch das Justizministerium zur Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens im Zusammenhang mit der ‚SPD-Gehaltsaffäre‘ in der Staatskanzlei entgegen. Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte am 24. Juni in einer Pressemitteilung mitgeteilt, dass sie das Strafermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der Untreue gegen Unbekannt nach „intensiver rechtlicher Prüfung“ mangels Vorsatzes eingestellt habe. Zur Frage der Rechtswidrigkeit des Handels der Staatskanzlei äußerte sich die Staatsanwaltschaft dagegen ausdrücklich nicht.
Hinweis: Als Anlage finden Sie die maßgeblichen Zeugenaussagen aus dem Finanzministerium zur Frage der Rückwirkung der Gehaltserhöhung der Büroleiterin.