Das hochschuleigene Ordnungsrecht muss jetzt kommen – Rot-Grün uneins und spielt auf Zeit

Hannover. In wenigen Wochen beginnt das neue Semester an den niedersächsischen Hochschulen. Die CDU-Landtagsfraktion hat bereits im März dieses Jahres einen Gesetzesentwurf zur Einführung eines hochschuleigenen Ordnungsrechts in den Landtag eingebracht, damit die Hochschulen auf antisemitische Vorfälle wirksam und rechtssicher reagieren können.

„Obwohl der SPD-Wissenschaftsminister kurz nach unserem Vorstoß medienwirksam angekündigt hat, dass ein eigener Gesetzesentwurf zur Abstimmung bei den regierungstragenden Fraktionen von SPD und Grünen läge, hat den Landtag bislang kein Gesetzentwurf der Landesregierung erreicht. Die Ankündigung des Ministers ist nun rund fünf Monate her, aber leider ist bisher nichts passiert“, kritisiert die wissenschaftspolitische Sprecherin Cindy Lutz.

In der gestrigen Sitzung des Wissenschaftsausschusses sei nun noch mal klar geworden, dass ein eigenes Ordnungsrecht an den Hochschulen dringend nötig sei. „Die Exmatrikulation kann dabei natürlich nur das äußerste Mittel sein. Allerdings darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die Karrieren und vor allem die Sicherheit der Opfer gefährdet sind, wenn beispielsweise jüdische Studierende Angst haben, zur Uni zu gehen. Wir dürfen nicht nur über die Täter sprechen, viel wichtiger ist die Perspektive der Opfer, die dringend geschützt werden müssen,“ so Lutz.

„Ebenfalls hat sich gestern deutlich gezeigt, dass sich SPD und Grüne bei dem Thema schlicht uneins sind, was auch erklärt, warum der Gesetzentwurf aus dem Ministerium bislang nicht in den Landtag eingebracht wurde. Der Minister ist nun gefordert, die Koalition bei dem Thema auf Linie zu bringen. Es ist höchste Zeit, dass wir an unseren Hochschulen für klare Regeln und ein sicheres Umfeld sorgen, damit sich alle Studierenden ganz auf ihr Studium konzentrieren können, ohne Angst vor Übergriffen oder Diskriminierung haben zu müssen“, sagt Lutz weiter.

veröffentlicht am 06.Aug.2024