Frage der Rechtswidrigkeit der Höhervergütung hat die Staatsanwaltschaft ausdrücklich offengelassen

Sie können die Parlamentarische Geschäftsführerin Carina Hermann zur Einstellung des Verfahrens gegen Unbekannt wie folgt zitieren:

„Die Staatsanwaltschaft Hannover hat ihre Ermittlungen gegen Unbekannt kurz nach Verfahrenseröffnung nur mangels Vorsatzes eingestellt. Die Mit der vorzeitigen und rückwirkenden Höhervergütung der Büroleiterin hat der Chef der Staatskanzlei eigenmächtig, gegen jeden fachlichen Rat seines Hauses und des zuständigen MF und insbesondere gegen den klar geäußerten Willen des Erlassgebers gehandelt.

Aus unserer Sicht besteht nicht nur wegen der eindeutigen Beurteilung der Angelegenheit durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Heiermann, sondern insbesondere aufgrund der Aussagen der Zeuginnen des Finanzministeriums an dieser Rechtswidrigkeit kein Zweifel. Unverändert stellt sich auch die Frage nach den Motiven für die Turbo-Beförderung. Die Erzählung, dass die Neuregelung der Nachwuchsförderung dienen sollte, ist widerlegt, weil es bis heute keinen einzigen weiteren Fall in der Landesverwaltung gibt, der von der Neuregelung profitieren würde. Ganz im Gegenteil, viele Ministerien wollen sogar nach der alten Regelung verfahren, weil sie sie wie wir als gerechter empfinden. Überraschend ist, dass die Staatsanwaltschaft für die Beurteilung des Vorsatzes sich nicht die Unterlagen des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses hinzugezogen hat. Wir werden uns im Rechtsausschuss über die Hintergründe der Entscheidung unterrichten lassen.“

veröffentlicht am 24.06.2024