Frölich: Novelle der NBauO unzureichend – Wohnungsbau nachhaltig fördern

Hannover.Die Lage rund um den Wohnungsbau in Niedersachsen hat sich in den vergangenen Monaten drastisch verschlechtert. Eine fehlende Nachfrage mit deutlich weniger Aufträgen sei die Ursache hierfür, meint Christian Frölich, baupolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion. „An den aktuellen Wohnungsbauzahlen ist deutlich zu erkennen, dass Bauherrinnen und Bauherren dringend auf politisch nachhaltige Impulse warten“, sagt Frölich.

Die Landesregierung hat in der heutigen Plenarsitzung mit den Stimmen der CDU-Fraktion die Novelle der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) beschlossen. „Energetische und technische Anforderungen müssen runtergeschraubt werden. Sie sind der Hauptgrund für die Baukostensteigerung der vergangenen Jahre um über 40 Prozent“, so Frölich. Eine Änderung der NBauO sei deshalb dringend notwendig, um schnelleres, einfacheres und günstigeres Bauen zu ermöglichen. „Aufgrund der viel zu kurzen Beratungszeit ist das Gesetz der Landesregierung zur Änderung der NBauO allerdings mit konstruktiven Mängeln behaftet, die behoben werden müssen“, sagt Frölich.

Das Gesetz sei an einigen Stellen unzureichend: „Bei Gebäudeaufstockungen nach dem neuen § 85 a müssen dennoch alle Bedingungen der höheren Gebäudeklasse – wie beispielsweise ein zweites Treppenhaus als zusätzlicher Rettungsweg – erfüllt werden. Hier ergeben sich somit keine Erleichterungen oder Einsparungspotentiale. Der Wegfall der Stellplatzpflicht für Wohnungsneubauten wird zudem eine enorme Herausforderung für die Kommunen darstellen. Unkontrollierte Nachverdichtung und überforderte öffentliche Räume können die Folge dessen sein. All diese Punkte haben wir als CDU in einem Änderungsantrag eingebracht, der allerdings keine Zustimmung fand“, so Frölich.

„Trotz der Defizite, welches das Gesetz der Landesregierung zur Novelle der NBauO aufweist, tragen wir als CDU-Fraktion diese Änderungen mit. Wir dürfen beim Wohnungsbau keine Zeit mehr verlieren. Allerdings sollten wir schon im Herbst eine weitere Novelle der NBauO auf den Weg bringen, um diese Mängel – gerade im Hinblick auf den Wegfall der Stellplatzpflicht – zu beheben. Spätestens nach einem Jahr sollten wir in einem Dialogverfahren mit den Beteiligten das Gesetz prüfen und bei Bedarf nachschärfen, um den Wohnungsbau angemessen zu fördern“, sagt Frölich weiter.

veröffentlicht am 17.Jun.2024