Heutige Befragung im PUA: Chef der Staatskanzlei ging noch weiter als bisher angenommen

Statement der Parlamentarischen Geschäftsführerin der CDU-Landtagsfraktion zur heutigen Befragung eines leitenden Mitarbeiters der Staatskanzlei:

„Die heutige Befragung hat klar ergeben, dass die Eigenmächtigkeiten des Chefs der Staatskanzlei noch deutlich weiter gingen, als bisher anzunehmen war. Offenbar hat er gegenüber seiner Fachabteilung eine Einwilligung des Finanzministeriums behauptet, die es tatsächlich überhaupt nicht gab. Die Aussagen der Finanz-Staatssekretärin und der zuständigen Referatsleiterin im MF waren klipp und klar: Eine rückwirkende Vergütung war von der Neuregelung nicht beabsichtigt und eine sonstige Zustimmung des MF zu einer rückwirkenden höheren Vergütung lag nicht vor. Das Vorgehen des CdS war klar rechtswidrig und er hat sogar nicht davor zurückgeschreckt, Fehlinformationen an seine Mitarbeiter weiterzugegeben. Das Verhalten des CdS lässt sich noch nur mit der Arroganz der Macht nach einer zu langen Zeit in der Staatskanzlei begründen. Die Konsequenzen liegen nunmehr nicht mehr allein in der Hand des Ministerpräsidenten.”

veröffentlicht am 06.Jun.2024