Helfergleichstellungsgesetz – Ungleichbehandlung muss bekämpft werden

Zur heutigen Anhörung im Innenausschuss zum Helfergleichstellungsgesetz können Sie den innenpolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion André Bock wie folgt zitieren:

„Die Anhörung der Hilfsorganisationen hat heute gezeigt, dass die Auffassung der Landesregierung, bei den Freistellungsregelungen gebe es keine Ungleichbehandlung zwischen Feuerwehrkräften und den übrigen Hilfsorganisationen, so nicht zutrifft.  Die Verbandsvertreter vom Arbeiter-Samariter-Bund, Deutschen Roten Kreuz, DLRG, Johanniter und Malteser legten noch einmal anhand von Beispielsfällen dar, dass es bei schweren Unglücksfällen unterschiedliche Regelungen zur Freistellung gibt, wenn einerseits Feuerwehrkräfte und andererseits ehrenamtliche Helfer der genannten Hilfsorganisationen tätig werden. Erschwerend kommt hinzu, dass in den Kommunen vor Ort häufig bestehende Regelungen nicht bekannt sind, weil sie auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruhen. Darüber hinaus ist bisher nicht vollumfänglich geklärt, wie es sich mit Nachlaufzeiten, also Zeiten zur Regeneration von Einsatzkräften, oder mit Ausbildungszeiten verhält. Daher fordern wir mit unserem Gesetzentwurf, dass für alle ehrenamtlichen Helfer dieselben gesetzlichen Regelungen gelten, wenn es um Freistellungsansprüche gegenüber dem Arbeitgeber sowie Lohnfortzahlungs- und Erstattungsansprüche geht. Vor allem müssen die Regelungen einheitlich, klarer und verständlicher für die Umsetzung werden. Nur so stärken wir das Ehrenamt und beenden die Ungleichbehandlung zwischen Angehörigen der Feuerwehr und den übrigen Hilfsorganisationen. Länder wie Schleswig-Holstein oder Bayern haben bereits mit entsprechenden Gesetzen reagiert. Niedersachsen muss jetzt nachziehen.“

veröffentlicht am 06.Jun.2024