Hermann: Anwaltsbrief der Staatskanzlei in der „Gehaltsaffäre Weil“ verdreht die Haltung des Finanzministeriums
Hannover. „Gestern hat die Staatskanzlei am frühen Abend den Brief eines von ihr beauftragten Anwalts zur Frage der Rechtswidrigkeit der Rückwirkung der erhöhten Vergütung der Büroleiterin vorgelegt. Die Ausführungen des Anwalts beruhen augenscheinlich schon nicht auf einer validen Tatsachenbasis: So schreibt der Anwalt schon auf der ersten Seite, dass er auf ein Gespräch mit dem Chef der Staatskanzlei und eine überreichte Chronologie Bezug nehme. Später schreibt der Anwalt, dass ihm die E-Mail-Korrespondenz, auf die er selbst eingeht, nicht vorlägen. Gerade im Verwaltungsrecht weiß eigentlich jeder Jurist, dass eine Einschätzung der Rechtslage nur seriös machbar ist, wenn man den Aktenbestand kennt,“ erklärt die Parlamentarische Geschäftsführerin Carina Hermann.
„Auch inhaltlich gehen die Ausführungen des Anwalts der Staatskanzlei fehl. So spricht er davon, dass die Möglichkeit der rückwirkenden Gewährung der erhöhten Vergütung zum 1. August 2023 im November 2023 „dem Allgemeinen Verständnis“ entsprochen habe und meint damit ausdrücklich auch das Finanzministerium. Der Herr Rechtsanwalt der Staatskanzlei hat offenbar die Aussagen der Staatssekretärin im MF und der fachlich zuständigen Referatsleiterin im MF aus der Sitzung des Untersuchungsausschusses vom 2. Mai nicht gelesen. Die Zeuginnen haben klar gesagt, dass es nie um eine Rückwirkung ging und diese von der Neuregelung auch nicht intendiert war“, so Hermann weiter.
„Was offenbar als Entlastungsversuch seitens der Staatskanzlei gemeint war, erweist sich schon bei flüchtiger Durchsicht als untauglicher Versuch. Setzt man sich detailliert mit den Ausführungen des Anwalts auseinander, stellt man sich die Frage, ob diese in sich unschlüssigen Ausführungen in der Staatskanzlei vor Versendung mal gegengelesen wurden, erklärt Hermann abschließend.