Quick-Freeze-Verfahren ist nutzlos im Kampf gegen Kinderpornografie

Zum sogenannten Quick-Freeze-Verfahren können sie die kinderpolitische Sprecherin Sophie Ramdor und den innenpolitischen Sprecher André Bock wie folgt zitieren:

„Das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren, auf das sich die Berliner Ampel am gestrigen Tag geeinigt hat, ist ein fauler Kompromiss. Nur wenn Daten zuvor gespeichert wurden, können diese auch „eingefroren“ und zur Strafverfolgung genutzt werden. Und genau diese Verpflichtung zur Speicherung von IP-Daten will die Ampelregierung nicht auf den Weg bringen, obwohl der Europäische Gerichtshof die Speicherung unter bestimmten Bedingungen für zulässig erklärt hat. IP-Adressen sind bei der Verfolgung des sexuellen Kindesmissbrauchs oftmals der einzige Ermittlungsansatz. Die Entscheidung der Ampel für das untaugliche Quick-Freeze-Verfahren ist ein Schlag in das Gesicht derjenigen, denen Kinderschutz wirklich am Herzen liegt. Warum der Datenschutz an dieser Stelle zum Schutz der Täter missbraucht wird, kann nur parteiideologische Gründe haben.“ 

veröffentlicht am 11.Apr.2024