Akteneinsicht zur Spielbankenzulassung – wollen damit größtmögliche Transparenz und Kontrolle herstellen

Hannover.  „Auf Antrag der CDU-Fraktion hat am vergangenen Mittwoch im Ausschuss für Haushalt und Finanzen eine Unterrichtung der Landesregierung über die verzögerte Neuausschreibung und die Vergabe der Spielbankenzulassung ab 2024 sowie über den Sachstand zu der vom bisherigen Betreiber beantragten Interimszulassung stattgefunden. Die dort vorgetragenen Argumente haben uns nicht überzeugt“, erklärt die Abgeordnete Melanie Reinecke.

„Daher haben wir gemäß Art. 24 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung eine Aktenvorlage für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis heute zur verzögerten Neuausschreibung und zur Vergabe der Spielbankenzulassung ab 2024 sowie zum Sachstand hinsichtlich der vom bisherigen Betreiber beantragten Interimszulassung beantragt“, so die Abgeordnete.

„Da die bisherige Konzessionsinhaberin ein Klageverfahren eingereicht hat, ist der Eindruck entstanden, dass das Vergabeverfahren fehlerhaft sein könnte. Unsere kritischen Fragen in der Unterrichtung im Haushaltsausschuss konnten diesen Eindruck nicht widerlegen“, so Reinecke weiter.

Die CDU-Fraktion mache sich Sorgen, ob unter den aktuellen Umständen ein nahtloser Weiterbetrieb der Spielbanken möglich ist. Wenn nicht, hätte dies möglicherweise gravierende Konsequenzen für mehr als betroffene 400 Mitarbeiter.

„Mit der Akteneinsicht wollen wir Transparenz herstellen und unseren Abgeordneten die Möglichkeit einer umfassenden Kontrolle der Vorgänge ermöglichen“, so Reinecke.

veröffentlicht am 05.04.2024