Thümler:Hochwassergeschädigte steuerlich entlasten

Hannover. “Das Hochwasser im Dezember 2023 hat unzählige Existenzen bedroht und erfordert klare Maßnahmen, um den Betroffenen zu helfen.

Es ist höchste Zeit, dass die Landesregierung endlich handelt und den Menschen in Not zur Seite steht. Das Leid der Betroffenen darf nicht weiter ignoriert werden, und es ist inakzeptabel, dass bisher keine angemessenen Maßnahmen ergriffen und noch nicht einmal mit dem Bund gesprochen wurde”, betont der CDU-Abgeordnete und Mitglied im Haushaltsausschuss Björn Thümler.

Bei den Hochwassern 2013 und 2017 haben Bund und Land eine Reihe von Entlastungen zugestanden, damit das Besteuerungsverfahren die Not nicht unnötig vergrößert. „Genau das verweigert die Landesregierung jetzt,“ so Thümler. Die allermeisten dieser Erleichterungen hätten überhaupt nichts gekostet, bei anderen – wie dem Vorziehen von Abschreibungen – wären Steuerzahlungen lediglich in Folgejahre verschoben worden.

„Doch was machen die Landesregierung und das zuständige Finanzministerium,“ fragt Thümler und gibt die Antwort selbst: „Nichts, denn sie sehen keinen Handlungsbedarf. In Niedersachsen sei kein Katastrophenfall, sondern nur ein außergewöhnliches Ereignis ausgerufen worden.“ Eine Vorstufe zum Katastrophenfall wohlgemerkt, die man allein aus administrativen Gründen und nicht zur Beschreibung eines Schadensumfangs in das Katastrophenschutzgesetz aufgenommen hatte. Wie ein Winkeladvokat ziehen Sie daraus den Schluss: Steuerliche Erleichterungen seien nicht notwendig. Die Finanzämter könnten innerhalb ihrer Spielräume individuell auf Betroffene eingehen.

„Weil der Finanzminister sich nicht kümmern mag, sollen also Sachbearbeiter des mittleren und des gehobenen Dienstes die Verantwortung dafür übernehmen“, so Thümler, „das ist abtauchen vor der eigenen Verantwortung.“

veröffentlicht am 14.Mrz.2024