Butter/Wille: Die CDU drängt auf gerechte Bedingungen für die engagierten Freiwilligen im Katastrophenschutz

Hannover. Während des jüngsten Hochwassereinsatzes rund um die Weihnachtszeit wurde erneut deutlich, wie sehr wir auf die Unterstützung der zahlreichen freiwilligen Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz und Rettungsdienst angewiesen sind. Die CDU-Landtagsfraktion setzt sich daher entschlossen für eine faire Behandlung dieser Ehrenamtlichen ein und hat deshalb heute einen wegweisenden Gesetzesvorschlag zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes, auch bekannt als Helfergleichstellungsgesetz, vorgelegt.

“Es besteht derzeit eine Ungleichheit bei den Freistellungsmöglichkeiten zwischen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr und denen, die im Katastrophenschutz oder erweiterten Rettungsdienst ehrenamtlich tätig sind. Unser Gesetzesentwurf strebt eine Angleichung an, indem die Freistellungsregelungen aus dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz auf den Katastrophenschutz übertragen werden”, erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete und Mitglied im Innenausschuss Alexander Wille.

Die vorgeschlagene Gesetzesänderung soll eine umfassendere Freistellung von ehrenamtlichen Katastrophenschützern und Rettungsdienstmitarbeitern von ihren Arbeitsverpflichtungen ermöglichen. Durch die Anpassungen sollen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Schulungsveranstaltungen sowie Personen, die von niedersächsischen Leitstellen oder Einsatzleitungen zur Unterstützung bei der Bewältigung konkreter Gefahren alarmiert werden, von Lohnfortzahlungs- und Erstattungsansprüchen profitieren.

“Insgesamt strebt die CDU-Fraktion mit diesem Gesetzesentwurf eine gerechtere Behandlung aller ehrenamtlich Tätigen im Bereich des Katastrophenschutzes an und setzt sich entschieden für die Anerkennung und Wertschätzung der unverzichtbaren Arbeit dieser engagierten Bürgerinnen und Bürger ein”, ergänzt die Landtagsabgeordnete und Mitglied im Innenausschuss Birgit Butter.

veröffentlicht am 07.Feb.2024