Rückführungsgesetz unzureichend, praktische Umsetzung entscheidend

Zum Rückführungsverbesserungsgesetz können sie den Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion Sebastian Lechner wie folgt zitieren:

„Dem wichtigen Anliegen, den Rückführungsvollzug zu verbessern, wird dieses Gesetz nur teilweise gerecht. Zwar wird der Ausreisegewahrsam auf 28 Tage verlängert. Auch sollen die Möglichkeiten der Identitätsklärung erweitert werden. Die Notwendigkeit, den Ausreisepflichtigen einen Pflichtverteidiger zu stellen, wenn sie in Haft genommen werden, wird jedoch die Verfahren deutlich in die Länge ziehen. Wichtige andere Punkte, wie z. B. die stärkere Sanktionierung von Personen, die ihre Identität hartnäckig verschleiern, fehlen im Gesetz. Das Rückführungsverbesserungsgesetz verdient daher diesen Namen nicht. Es ist ein halbherziger Versuch der Ampelregierung, die Bedingungen für die Ausländerbehörden, die letztlich die Abschiebungen durchführen müssen, zu verbessern. Zudem kommt es jetzt auf die praktische Umsetzung in Niedersachsen an und bisher hat die Landesregierung jeden Willen vermissen lassen, Rückführungen auch tatsächlich durchzusetzen.“

veröffentlicht am 02.Feb.2024