Wille: Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes war längst überfällig

Hannover. „Es freut mich zu sehen, dass Rot-Grün offenbar zur Vernunft gekommen ist und die Notwendigkeit des Gesetzentwurfs der CDU-Fraktion erkannt hat. Der Entwurf zur Änderung des niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes ist entscheidend, um die drängenden Anliegen im Bereich der Notfallversorgung und des Einsatzes von Rettungskräften anzugehen”, sagt Alexander Wille, CDU-Landtagsabgeordneter und Mitglied im Innenausschuss.

“Die Verlängerung der “Übergangsfrist” für Rettungsassistenten bis zum 31.12.2026 ist notwendig, um sicherzustellen, dass Rettungsassistenten auch nach Ablauf dieses Jahres verantwortungsvoll eingesetzt werden können. Angesichts des Mangels an Notfallsanitätern sind deshalb pragmatische Lösungen erforderlich, um die bestmögliche Notfallversorgung für die Menschen in Niedersachsen zu gewährleisten”, so Wille weiter.

Wille äußert zudem sein Bedauern über die Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess. Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion liegt seit April vor, doch der Landesregierung schien bis dato nicht bewusst zu sein, dass die bisherige Frist zum Jahresende zu einem bedrohlichen Personalmangel in den Rettungsdiensten hätte führen können.

In seiner Rede kritisierte Wille nicht nur die verzögerte Reaktion der Landesregierung, sondern auch die Vorschläge der regierungstragenden Fraktionen. Diese griffen seiner Meinung nach zu kurz und kamen viel zu spät. Insbesondere die Forderung nach weiteren Ergänzungsprüfungen für Rettungsassistenten scheiterte an den Bestimmungen des Notfallsanitätergesetzes.

Wille wies darauf hin, dass die CDU-Fraktion außerdem wichtige Projekte wie die Einführung von Gemeindenotfallsanitätern und die Telenotarzt-Versorgung konstruktiv vorantreiben und begleiten werde, um einen verbesserten Rettungsdienst in Niedersachsen nachhaltig zu ermöglichen.

veröffentlicht am 11.Dez.2023