Es wurde Zeit – Aufnahmeverfahren für Spätaussiedler endlich wieder erleichtert!

Hannover. „Die gestern im Bundestag beschlossenen Änderungen des Bundesvertriebenengesetzes zur Spätaussiedleraufnahme kommen spät, aber sie sind gut und richtig, so Andre Bock, Beauftragter der CDU-Fraktion für Heimatvertriebene und Spätaussiedler. Unsere Forderungen, die wir bereits im September in einem Entschließungsantrag in den Landtag eingebracht haben, sind damit im Kern erfüllt.

Die nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erhöhten Anforderungen an ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum sind nicht mehr der Maßstab für die Anerkennung als Spätaussiedler. Nichtdeutsche Einträge in amtlichen Dokumenten führen nun nicht mehr automatisch zu einer Ablehnung des Aufnahmeantrages. Damit kehren wir zur alten Aufnahmepraxis zurück, die vor der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts maßgeblich war, so Bock. Abgelehnte Anträge werden erneut überprüft. Auch unsere Forderung, dass eine kriegsbedingte Flucht aus den Aussiedlungsgebieten nicht mehr zum Verlust des Spätaussiedlerstatus führt, ist mit dem Gesetz umgesetzt. Allerdings ist hierfür nur eine Verordnungsermächtigung im Gesetz vorgesehen.

Ferner gab es im Rahmen der stattgefundenen Anhörung im Innenausschuss des Bundestages Hinweise für bestehende Hindernisse im Aufnahmeverfahren, so z. B. bei der Beschaffung erforderlicher amtlicher Dokumente. Deshalb werden wir genau hinschauen, wie die Bundeinnenministerin die Vorordnung abfasst und wie die Verwaltungspraxis tatsächlich läuft. Immerhin müssen über 60.000 Fälle derzeit vom Bundesverwaltungsamt abgearbeitet werden. Wir erwarten nun von der Landesregierung, dass diese im noch anstehenden Bundesratsverfahren die Gesetzesänderungen unterstützt und ebenfalls ein wachsames Auge darauf wirft, ob die Aufnahmeverfahren nun wieder reibungslos laufen.

veröffentlicht am 17.Nov.2023