Landesregierung muss sich für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler einsetzen
Zum Antrag der CDU-Fraktion zur Erleichterung der Aufnahme von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern können Sie den innenpolitischen Sprecher André Bock wie folgt zitieren:
“Anfang 2021 wurden die Anforderungen für den Nachweis des Bekenntnisses zum deutschen Volkstum angehoben. Das hat dazu geführt, dass viele Aufnahmeverfahren von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern vom Bundesverwaltungsamt abgelehnt wurden. Die CDU-Fraktion hat daher in der heutigen Sitzung des Innenausschusses einen Antrag auf den Weg gebracht, der die Änderung des Bundesvertriebenengesetzes einfordert, so dass eine Rückkehr zur früheren erleichterten Aufnahmepraxis möglich ist.
Mit unserem Antrag fordern wir unter anderem, abgelehnte Aufnahmeanträge erneut zu prüfen und zu bescheiden. Auch dürfen Personen deutscher Volkszugehörigkeit, die vor dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine geflohen sind, ihren Spätaussiedlerstatus nicht verlieren. Sie müssen später, wenn sie in ihre Heimat nach Kriegsende zurückkehren, immer noch die Möglichkeit haben, einen Aufnahmeantrag nach dem Bundesvertriebenengesetz stellen zu können. Wir fordern die Landesregierung auf, auf Bundesebene im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens diese notwendigen Änderungen auf den Weg zu bringen.”