Bock: Härtefallfonds zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung – Anträge auf Einmalzahlungen noch bis 30.09.2023 möglich

Hannover. „Anträge auf Leistungen aus dem Härtefallfonds der Bundesregierung sind nur noch bis zum 30.09.2023 möglich“, so der Sprecher für Heimatvertriebene und Spätaussiedler der CDU-Fraktion, André Bock. Es sei also Eile geboten für Berechtigte, die eine sog. „Fremdrente“ beziehen, weil sie einen erheblichen Teil ihrer Erwerbsbiografie in der ehemaligen DDR bzw. im ausländischen Herkunftsgebiet zurückgelegt hätten und daher bei ihren Rentenansprüchen Nachteile erlitten.

Bis Ende August sind rund 138.000 Anträge bei der Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds eingegangen. Knapp 13.000 Anträge entfielen auf Betroffene aus der Ost-West-Rentenüberleitung, ca. 48.000 Anträge wurden von jüdischen Kontingentflüchtlingen und gut 77.000 Anträge von Spätaussiedlern gestellt.

„Diese Zahlen zeigen, dass gerade Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler eine schmale Rente erhalten, obwohl sie ein Leben lang gearbeitet haben. Viele Renten befinden sich auf dem Niveau der Grundsicherung. Das ist schlicht eine Ungerechtigkeit, die mit einer Einmalzahlung von 2.500 €, die der Härtefallfonds vorsieht, nicht ansatzweise ausgeglichen werden kann. Wir werden daher weiter dafür kämpfen, dass es zu einer grundlegenden Reform der sog. Fremdrenten kommt, so dass die Lebensleistung der Betroffenen angemessen bei den Rentenansprüchen berücksichtigt wird“,  so Bock abschließend.

veröffentlicht am 18.Sep.2023