CDU-Fraktion lud zur Anhörung zu Absenkung der Strafmündigkeit und Anwendung des Jugendstrafrechts
Hannover. Wenn Kinder Kinder töten, sind dies immer ganz besonders schreckliche Gewaltverbrechen. Sie lösen eine besondere Betroffenheit in der Gesellschaft aus und sind auch Anlass zur Diskussion über die Vorschriften der Strafmündigkeit und Anwendbarkeit des Jugend- bzw. Erwachsenenstrafrechts. Bedauerlicherweise haben sich die Fälle von Tötungsdelikten, die durch Kinder verübt wurden, in der öffentlichen Wahrnehmung gerade in den Vergangenen Monaten gehäuft.
Angesichts der Aktualität des Themas haben Abgeordnete der niedersächsischen CDU-Fraktion deshalb heute mit Vertretern von Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten sowie Psychologen darüber diskutiert. Dabei ging es unter anderem darum, sich darüber auszutauschen, ob die Altersgrenze der Strafmündigkeit herabgesetzt werden sollte und welche Altersgrenzen im Zusammenhang mit der Anwendung des Jugendstrafrechts bei Heranwachsenden gesetzt werden sollten bzw. ab wann sich die Täter nach dem Erwachsenenstrafrecht verantworten müssen.
Die Ergebnisse der Anhörung fließen jetzt in die weitere Arbeit der zuständigen Arbeitskreise und der Fraktion ein.