Lechner: Beschlüsse der MPK nicht ausreichend – Geld muss eins zu eins an die Kommunen überwiesen werden

Hannover. „Wir begrüßen es, dass der Bund bereit ist, den Ländern eine weitere Milliarde zur Bewältigung der Flüchtlingskrise zu geben. Dieses Geld muss eins zu eins an die Kommunen weitergeleitet werden. Die gestern beschlossene Einmalzahlung ist allerdings vollkommen unzureichend. Der Bund muss den Kommunen bei den entstehenden Kosten dauerhaft zur Seite stehen, sonst kann die Integration vor Ort nicht gelingen. Das nun monatelang verhandelt werden soll, hilft unseren Kommunen nicht“, so der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Niedersachsen Sebastian Lechner.

Auf das Land kämen nach den Beschlüssen umfangreiche Aufgaben zu. Die Landesregierung müsse sicherstellen, dass die Aufgriffsverfahren optimiert werden, damit Dublin-Überstellungen innerhalb der maßgeblichen Überstellungsfrist erfolgen könne. Die Zusammenarbeit der Polizei und der Ausländerbehörden müsse hier weiter intensiviert werden. Auch müsse die personelle Ausstattung der Verwaltungsgerichte verbessert werden. Hierbei ginge es besonders um Richterstellen. Nur so könnten die Asylverfahren tatsächlich beschleunigt werden.

„Es muss eine Mindestverweildauer in den Aufnahmeeinrichtungen geben. Niemand darf auf die Kommunen verteilt werden, wenn klar ist, dass die Person keine Bleibeperspektive hat“, so Lechner. Auch für Personen, deren Identität nicht geklärt sei oder die straffällig geworden sind, bräuchte es eine Lösung. „Hierzu haben wir schon in der letzten Wahlperiode vorgeschlagen, dass sich das Land um diese Personen kümmert und diese in den Landesaufnahmeeinrichtungen ihren Wohnsitz nehmen müssen. Leider lehnt das zuständige Innenministerium bis heute ein Modellprojekt ab“, so Lechner.

„Auch die Digitalisierung der Ausländerbehörden muss gezielt beschleunigt werden. Der Landesrechnungshof hat jüngst zurecht Versäumnisse der Landesregierung bei der Digitalisierung der Verwaltungstätigkeit aufgezeigt. Hier muss das Land die Kommunen mehr unterstützen“, so der Fraktionsvorsitzende.

Das niedersächsische Baurecht müsse angepasst werden, damit Flüchtlingsunterkünfte schneller errichtet werden können. Und Niedersachsen müsse schnellstmöglich die Zahl der Abschiebungshaftplätze aufstocken, denn der Verstoß gegen Einreiseverbote soll zukünftig ein eigenständiger Haftgrund sein. „Die Landesregierung muss sich im Interesse der Kommunen dafür einsetzen, dass bei Aufnahmeprogrammen des Bundes die Länder und Kommunen ein echtes Mitspracherecht bekommen. Hier muss das Aufenthaltsgesetz geändert werden. Wir haben dazu einen konkreten Vorschlag unterbreitet und dem Landtag vorgelegt“, so Lechner.

veröffentlicht am 11.05.2023