Lechner: Potenziale abgelehnter Asylbewerber mit einer Aufenthaltserlaubnis für den Arbeitsmarkt nutzen – Keine falschen Anreize durch „Chancenaufenthaltsrecht“ setzen

Hannover. „Mit unserer Qualifizierungsoffensive für anerkannte, aber auch abgelehnte Asylbewerber, die aber über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen, greifen wir die Lebenswirklichkeit auf. Die Legalisierungsmöglichkeiten wurden in den vergangenen Jahren wiederholt von der Politik erweitert mit dem Ergebnis, dass bereits gut drei Viertel aller abgelehnten Asylbewerber über eine Aufenthaltserlaubnis aus den verschiedensten Gründen verfügen“, erklärt der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Sebastian Lechner.

„Um diese Personengruppe müssen wir uns verstärkt kümmern und zwar durch Qualifizierungsangebote nach dem Prinzip Fördern und Fordern, durch den Abschluss von Integrationsverträgen, die auf die jeweiligen Bedürfnisse der Betroffenen zugeschnitten sind. Wir müssen alle Potenziale bei unseren Migrantinnen und Migranten nutzen. Dies gilt vor allem bei der Frage der Integration in den Arbeitsmarkt, wo dringend Arbeits- und Fachkräfte gebraucht werden“, so der Fraktionschef.

„Wer aber über seine Identität täuscht, die Integration verweigert oder die Ausreisepflicht bewusst sabotiert, der kann keine Perspektive in Deutschland bekommen. Hier brauchen wir eine konsequente Anwendung des Rechts gegenüber Geduldeten, die sich rechtswidrig in Deutschland aufhalten. Dieses ist der große Unterschied zum Chancenaufenthaltsrecht der Bundesregierung, dass wir im Gegensatz zu Innenministerin Behrens ablehnen“, so Lechner abschließend.

veröffentlicht am 10.03.2023