Nacke: Staatsgerichtshof betont den Gestaltungsspielraum des Parlamentes bei der Zuweisung der Redezeit
Hannover. „Die Ausführungen des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes zur Erhaltung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit sowie der Repräsentativität des Landtages, der Bedeutung und Rechtsstellung der Fraktionen in einem Parlament und der Rechte fraktionsloser Abgeordneter halte ich für nachvollziehbar. Soweit die Rechte fraktionsloser Abgeordneter verletzt wurden, werden wir diese Praxis mit Blick auf nächsten Sitzungsabschnitt des Landtages ändern.
Im Übrigen empfiehlt es sich, die Geschäftsordnung des Landtags zu Beginn der nächsten Wahlperiode entsprechend zu ändern, da diese ohnehin an die Gegebenheiten des neuen Landtages angepasst werden wird“, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion Jens Nacke mit Blick auf die heutige Urteilsverkündung zur Klage eines fraktionslosen Abgeordneten vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof.