Bäumer: So wird das nichts: Umweltministerium produziert Rechtsunsicherheit
Hannover. Nachdem bekannt geworden war, dass Scheunenfeten und ähnliche Feiern, die zum Kulturgut des ländlichen Raums zählen, nur noch mit einer Baugenehmigung möglich sind, hatte die CDU den Bauminister Olaf Lies aufgefordert, den ursprünglichen § 47 der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung (NVStättVO), der eine Ausnahmegenehmigung mit geringem Aufwand für Antragsteller und Baubehörden ermöglicht, wieder in Kraft zu setzen.
Zuerst war die Antwort darauf lapidar, dass das Problem nicht groß sei. Dann wurde angekündigt, mittels eines Erlasses dafür zu sorgen, dass die ursprüngliche Regelung wieder in Kraft tritt. Doch der heutige Erlass macht einmal mehr deutlich, dass das Problem nicht erkannt ist. Mittels einer aktiven Duldung soll in Ausnahmefällen eine der ursprünglichen Regelung ähnliche Genehmigung erteilt werden können. Doch diese Regelung sorgt lediglich für Rechtsunsicherheit bei Bauämtern und bei Veranstaltern. Das Umweltministerium schiebt die Verantwortung hier einfach auf die Landkreise und kreisfreien Städte ab, statt eine klare eindeutige Regelung zu finden.
Dazu der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Martin Bäumer: „Der Umweltminister hatte angekündigt zu liefern, hat es aber nicht. Mit dieser Regelung stirbt die Veranstaltungskultur im ländlichen Raum. Die SPD muss auch ein Interesse daran haben, die Situation zu verbessern. Das ist höchstens ein Provisorium für dieses Jahr und kein Modell für die Zukunft.“