Schwarz und Meyer: Neues Krankenhausgesetz verbessert Qualität der medizinischen Versorgung in Niedersachsen

Hannover. Die Regierungsfraktionen von SPD und CDU haben heute in der Sitzung des Sozialausschusses die Beratungen zum Entwurf eines Niedersächsischen Krankenhausgesetzes abgeschlossen. Der Niedersächsische Landtag soll das Gesetz im Juni-Plenum verabschieden. Damit entsteht bundesweit das modernste Krankenhausgesetz, das die Weichen für eine landesweit gleichwertige Versorgungsqualität, auskömmliche Personalausstattung und effiziente Nutzung von Ressourcen stellt. Gleichzeitig werden die Vorschläge der niedersächsischen Enquetekommission zur Sicherheit der ambulanten und stationären Versorgung in Niedersachsen umgesetzt. Damit hält die Regierungskoalition aus SPD und CDU auch an dieser Stelle Wort.

„Gerade die Corona-Pandemie hat die hohe Leistungsfähigkeit unserer Krankenhäuser unter Beweis gestellt. Zugleich zeigte sie aber auch Schwachpunkte auf, die wir jetzt korrigieren wollen. Mit dem Gesetz stoßen wir überfällige Strukturdebatten an, die den Rahmen für die laufenden Entwicklungen im Gesundheitswesen – wie die zunehmende Spezialisierung der Kliniken und bundesgesetzliche Vorgaben zu sogenannten Mindestmengen – setzen soll“, sagt Uwe Schwarz, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. „Es war übrigens richtig, dass wir die Enquete durch die Corona-Pandemie verlängert haben, um wichtige Erkenntnisse daraus in unseren Abschlussbericht mit aufnehmen zu können, beispielsweise die Berücksichtigung von Isolierstationen bei zukünftigen Baumaßnahmen.“

„Wir gliedern das Land zukünftig in acht Versorgungsregionen, um eine gleichmäßige wohnortnahe Versorgung zu gewährleisten. Krankenhäuser gliedern sich künftig je nach Leistungsstruktur in die drei Versorgungsstufen Grund- und Regelversorgung, Schwerpunktkrankenhäuser, Maximalversorger, sowie unabhängig davon auch in Fachkrankenhäuser. Damit schaffen wir wichtige Kriterien für eine Neuausrichtung der Krankenhausstrukturen in einem Flächenland wie Niedersachsen“, so Uwe Schwarz. Eine wesentliche Neuerung sieht der SPD-Gesundheitspolitiker in der erstmaligen Einführung einer Krankenhausaufsicht durch das Sozial- und Gesundheitsministerium: „Künftig erhält das Ministerium eindeutige Kompetenzen, die Angebote der niedersächsischen Krankenhäuser besser überprüfen und koordinieren zu können. Die landesseitige Förderung orientiert sich künftig an einer neuen Verteilungsstruktur.“

„Von dieser neugeschaffenen Struktur wird insbesondere der ländliche Raum profitieren“, betont der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Volker Meyer. Der Erhalt und Ausbau von Kliniken folge nun einer klaren Logik und nachvollziehbaren Kriterien. Für Krankenhäuser ohne eine entsprechende Perspektive zeige das Gesetz Alternativen auf. Herzstück seien dabei die neuen Regionalen Gesundheitszentren, die weiterhin eine wohnortnahe Rund-um-die-Uhr-Versorgung sicherstellen und ein zukunftsfestes Modell seien.

„Und erstmalig haben wir auch Regelungen für die Notfallversorgung im Gesetz aufgenommen und verpflichten die Krankenhäuser, das IVENA-System zu verwenden, damit Notfallpatienten schnellstmöglich in die richtige Notfallaufnahme gebracht werden können“, so Meyer abschließend.

veröffentlicht am 08.Jun.2022