Thiele: COVID-19-Sondervermögen war politisch geboten, sachlich notwendig und richtig sowie verfassungsrechtlich unzweifelhaft zulässig

Hannover. „Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag dankt dem Landesrechnungshof für die zahlreichen wertvollen Analysen und Hinweise zur Haushaltsführung durch die Landesregierung und externe Mittelempfänger. Allerdings bestätigt die CDU-Landtagsfraktion der Landesregierung ausdrücklich, dass diese bei der Umsetzung des COVID-19-Sondervermögens und der daraus finanzierten Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemie die Beschlüsse und den Willen des Parlamentes umgesetzt und sich eng an die politischen Vorgaben gehalten hat“, so der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Ulf Thiele.

Die Maßnahmen seien auf Basis der Beschlüsse des Landtages sowie in enger Abstimmung und mit Billigung der zuständigen Fachausschüsse sowie des Haushaltsausschusses umgesetzt worden. „Dem Parlament war und ist dabei bewusst, dass für die effektive und schnelle Krisenbewältigung Fehler und Mitnahmeeffekte unvermeidbar waren. Darauf hatte der Finanzminister bereits bei der Einbringung des Errichtungsgesetz für das Sondervermögen hingewiesen“, so Thiele. Die Regierungsfraktionen und Teile der Opposition hätten dies mit Blick auf die notwendige schnelle Hilfe ausdrücklich unterstützt.

„Die Hinweise des Landesrechnungshofes sind wertvoll für zukünftige Krisenlagen und deren Bewältigung. In der Rückschau dürfen wir dennoch feststellen, dass die Maßnahmen des Landes, die aus dem COVID-19-Sondervermögen finanziert wurden, ihre Ziele, nämlich das Gesundheitssystem in der angespannten Lage der Pandemie aufrecht und leistungsfähig zu halten, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen sowie zugleich die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kommunalen Strukturen zu stabilisieren, sehr gut erreicht haben“, so der Haushaltsexperte.

Daher halte die CDU-Landtagsfraktion sowohl die Entscheidung, für die Bewältigung der COVID-19-Pandemie ein überjähriges Sondervermögen zu errichten, als auch die im Maßnahmenfinanzierungsplan abgebildeten Maßnahmen der Landesregierung gegen die pandemische Lage und deren Folgen weiterhin für politisch geboten, sachlich notwendig und richtig sowie verfassungsrechtlich unzweifelhaft zulässig.

„Als zielführend und hilfreich sehen wir die Hinweise des Landesrechnungshofes in vielen anderen Bereichen, beispielsweise mit Blick auf die Digitalisierung der Landesverwaltung, die smarte Schulverwaltung sowie eine gezielte und realistischere Personalplanung für die Landesbehörden an“, so Thiele.

veröffentlicht am 01.06.2022