Schünemann: Regelabfrage für Richter, Staatsanwälte und Polizisten einführen, Verfassungstreue überprüfen

Hannover. „Unseren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten vertrauen wir unsere Sicherheit an, unseren Staatsanwälten und Richtern im Zweifel sogar unser Grundgesetz. Daher müssen wir uns auf ihre Verfassungstreue verlassen können. Dies geschieht über eine Regelanfrage durch den Verfassungsschutz“, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Uwe Schünemann in der durch die CDU beantragten aktuellen Stunde im Landtag.

„Für den Polizeibereich ist ein Gesetzentwurf bereits in der parlamentarischen Beratung, für Richter und Staatsanwälte wird das Justizministerium kurzfristig eine Initiative einbringen“, so der Innenpolitiker.  Die Unabhängigkeit der Justiz sei eine der tragenden Säulen der Justiz, die es in jeder Form zu schützen gelte. Und der Entfernung von Richtern aus ihrem Amt seien zu Recht hohe Hürden gesetzt.

„Deshalb ist es so wichtig, bereits bei der Einstellung sorgfältig die Verfassungstreue zu überprüfen. Dazu gehören auch Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden. Entscheidend ist die Einzelfallprüfung“, so Schünemann. Hinweise des Verfassungsschutzes müssten bei der Beurteilung mit einbezogen werden.

„Alles andere wäre fahrlässig. Sollen wir vorliegende Informationen über extremistische Bestrebungen bewusst ignorieren? Nein, dieses Sicherheitsrisiko sollten wir vermeiden“, so der Innenexperte.

„Mecklenburg-Vorpommern hat die Regelabfrage im Landesrichtergesetz, Bayern hat dies ebenfalls längst umgesetzt und Niedersachsen wird die Regelabfrage für den Sicherheitsbereich jetzt umsetzen. Ich freue mich, dass der Innenminister für die Polizei und die Justizministerin für die Justiz die Initiative ergriffen haben“, so der Fraktionsvize.

Noch besser wäre eine bundeseinheitliche Regelung, aber eine entsprechende Initiative von Bundesjustizminister Buschmann sei allerdings nicht erkennen.

veröffentlicht am 23.02.2022