Nacke: Wichtige Novelle des Mediengesetzes beschlossen

Hannover. „Der fortwährende Wandel der Medienlandschaft und die weiter voran-schreitende Digitalisierung machen es notwendig, das Medienrecht in Niedersachsen fortzuentwickeln. Dazu gehört auch die Stärkung des Qualitätsjournalismus, für den wir die Möglichkeit einer Förderung durch die Landesmedienanstalt ermöglichen“, erläutert der medienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Jens Nacke den heute im Niedersächsischen Landtag beschlossenen Gesetzentwurf zur Novelle des Mediengesetzes.

„Wir haben für einen guten Ausgleich der Interessen gesorgt, der sowohl für Verleger, private Rundfunkanbieter und auch nichtkommerzielle Bürgersender Verbesserungen bringt“, so Nacke weiter. Dabei hätte sich die CDU-Fraktion noch mehr Mut und eine stärkere Betonung der Digitalisierung gewünscht. „Leider hat die Verbreitung von nicht kommerziellem Bürgerrundfunk ausschließlich über das Internet in den Gesetzesberatungen keine Mehrheit gefunden. Daher muss wie bisher im beabsichtigten Verbreitungsgebiet entweder eine terrestrische Verbreitung über UKW-Frequenzen oder aber analoge oder digitale Kabelanlagen zur Verfügung gestellt werden, um eine Förderung zu erhalten“, gibt der CDU-Politiker zu bedenken.

Das Gesetz wirkt daneben den zunehmenden Des- bzw. Falschinformationen insbesondere im Internet entgegen. Dabei wird der Landesmedienanstalt die neue Aufgabe übertragen, den lokalen Qualitätsjournalismus in Niedersachsen zu fördern. „Wir wollen die bereits bestehende Qualität in Niedersachsen weiter verbessern. Zugang zur Förderung bei der Aus- und Fortbildung haben dabei lokale und regionale Rundfunkveranstalter, Presseverlage sowie rundfunkähnliche Telemedien, sofern sich ihr Sitz in Niedersachsen befindet“, so Nacke abschließend.

veröffentlicht am 23.02.2022