Mohrmann: Wir wollen dem Einzelhandel auch in den ländlichen Räumen eine Chance geben

Hannover. „Gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land: Dieses Ziel zu erreichen, bleibt eine Daueraufgabe in Niedersachsen. Und ebenso bleibt es eine Daueraufgabe, Verordnungen von unnötigem Ballast und überholten Vorgaben zu befreien. Mit diesem Entschließungsantrag haben wir beides im Sinn“, erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete Marco Mohrmann den Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen bei der abschließenden Beratung im Niedersächsischen Landtag.

Es muss darum gehen, zukunftsfähigen Einzelhandelsstrukturen auch im ländlichen Raum eine Perspektive zu geben. Die bisherige Begrenzung, dass Geschäfte mit mehr als 800 qm Verkaufsfläche als sogenannter großflächiger Einzelhandel in Ortschaften unterhalb der Grundzentren regelmäßig nicht genehmigungsfähig sind, passt aus Sicht der CDU-Fraktion nicht mehr in die Welt.  Genauso brauchen im ländlichen Raum Einzelhändler, die oft bereits seit Generationen vor Ort ansässig sind, Entwicklungsmöglichkeiten. Auch diese werden ihnen allzu oft verwehrt.

„De facto führen solche kleinteiligen Vorgaben dazu, Neuansiedlungen des Einzelhandels in heutzutage ganz normalen Größenordnungen auf dem Lande zu verhindern und den alteingesessenen Handel zur Aufgabe zu zwingen.

Wozu die derzeit geltenden Vorgaben gerade nicht führen, ist eine Aufwertung kleiner Geschäfte in den Orten, auch wenn man sich diesen Effekt durch solche Restriktionen vielleicht erhofft“, gibt Mohrmann zu bedenken.

„Wenn es uns ernst ist mit dem Engagement für gleichwertige Lebensverhältnisse, müssen wir die wohnortnahe Versorgung sicherstellen. Keiner will einen Wildwuchs auf grüner Wiese; diese oft genug enthemmte Phase der Untersteuerung haben wir bereits in den neunziger Jahren erlebt. Die derzeitigen Richtlinien sind aus unserer Sicht jedoch übersteuert; es bedarf der Deregulierung“, so Mohrmann weiter.

Und das sei im Übrigen auch eine klare Botschaft der EU-Dienstleistungsrichtlinie: übermäßig restriktive Marktzugangsanforderungen sind untersagt, Vielzahl und Kleinteiligkeit der Vorgaben kann in der Summe ein unverhältnismäßig großes Hindernis darstellen.

 

„Vor dem Hintergrund sollten wir es dem stationären Einzelhandel nicht noch zusätzlich schwermachen und dort Erleichterungen herbeiführen, wo wir als Land direkten Einfluss nehmen können. Lassen Sie uns Niedersachsen gemeinsam weiterentwickeln, unnützen Ballast über Bord werfen und dem Einzelhandel auch in den ländlichen Räumen eine Chance geben“; appelliert der Abgeordnete.

veröffentlicht am 23.02.2022