Schmädeke: Niederlage der Grünen – Staatsgerichtshof stärkt das Persönlichkeitsrecht der Weidetierhalter und Jäger
Hannover. Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hat heute in einem Organstreitverfahren entschieden, dass die Landesregierung verpflichtet ist, Informationen über die Zahl und das Datum erteilter Genehmigungen zur Entnahme von Wölfen an die Landtagsabgeordneten herauszugeben.
Dazu der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Frank Schmädeke: „Wir freuen uns, dass das Gericht dem Schutz der Daten von Tierhaltern und Jägern und Vorrang eingeräumt hat. Alles andere hätte man den betroffenen Personen nicht erklären können. Dann hatte niemand mehr mitgemacht Es muss jetzt beobachtet werden, wie sich die Nennung von Zahl und Datum erteilter Genehmigungen auf die von staatlichen Seite mit dem Abschuss beauftragten Jäger auswirkt.“
„Wir begrüßen es sehr, dass alle Informationen zu den Beteiligten, allen voran den betroffenen Tierhaltern und Jägern zurückgehalten werden“; so der CDU-Politiker weiter. „Die Landesregierung hat nach Ansicht des Gerichts überzeugend dargelegt, dass die von ihr vorgelegten Postings in sozialen Netzwerken in direktem Zusammenhang mit bekanntgewordenen Ausnahmegenehmigungen standen. Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit sah das Gericht deshalb als ernsthaft gefährdet an!“ Damit habe das Gericht bestätigt, dass die Auskunftspflicht einer Landesregierung dort ihre Grenzen hat, wo Weidetierhalter oder Jäger gefährdet werden.
Die Fraktion der Grünen muss jetzt deutlich machen, dass sie auch dann auf der Seite des Rechtsstaats steht, wenn es um Personen geht, die beauftragt sind, Wölfe zu entnehmen. „Wir müssen die Jagdausübungsberechtigten vor ungerechtfertigten Repressalien schützen!“, so der Landtagsabgeordnete weiter. Gleichzeitig müssen die Grünen sich deutlich von den Bedrohungen durch die Gegner des Wolfsmanagements distanzieren.
Die CDU-Fraktion hält weiter am Ziel eines vernünftigen Wolfsmanagements für Niedersachsen fest, um die unkontrollierte Verbreitung des Wolfes zu beenden und existenziell wichtige landwirtschaftliche und ökologische Bereiche von der Schäferei, die auch eine wichtige Rolle bei Deichschutz und Hochwasservorsorge innehat, bis zu den weltweit angesehenen Pferdezuchtbetrieben zu schützen und weiteren Schaden abzuwenden. „Die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht ist dabei ein wichtiges Signal für die Weidetierhalter nicht nur in Niedersachsen“, so Schmädeke.