Hillmer: Mehr Gestaltungsmöglichkeiten für die Hochschulen

Hannover. „Mit der Novelle des Hochschulgesetzes bekommt Niedersachsen ein modernes Hochschulrecht, das uns strukturell national und international wettbewerbsfähig macht. Für die Autonomie der Hochschulen gehen wir einen großen Schritt voran.“, erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion bei der abschließenden Beratung zur Stärkung der differenzierten Hochschulautonomie. Dabei werden gesetzliche Grenzen zurückgenommen und Gestaltungsspielräume in die Hände der Hochschulgremien gelegt. „Die demokratischen Entscheidungsstrukturen in der Hochschule und die Kräfteverhältnisse in der Hochschule und die Zuständigkeiten und Verantwortungen bleiben künftig unverändert“, betont Hillmer. „Allerdings geben wir den Hochschulgremien zukünftig die Möglichkeit, gemeinsam mehr entscheiden zu können.“

Das Gesetz bietet einen rechtlichen Rahmen für Prüfungen in elektronischer Form und ebenso für die Aufzeichnung und dauerhafte Verfügbarkeit von Lehrveranstaltungen. Gerade in der Pandemie bedeutet dies einen großen Vorteil, jedoch wird der dauerhafte Abruf auch in der Zukunft vielen Studierenden das Lernen erleichtern. „Die Vorgabe, dass Lehre in Präsenz stattfinden soll, wird in keiner Weise eingeschränkt“, so der CDU-Politiker.

Daneben wird den Hochschulen unter engen Voraussetzungen mit einem Qualitätssicherungskonzept und Genehmigungsvorbehalt des Ministeriums die Möglichkeit gegeben, herausragend qualifizierte Persönlichkeiten vereinfacht zu berufen, wenn dies die Hochschule inhaltlich besonders bereichert. Die CDU-Fraktion erkennt die Chancen, aber auch die Risiken und wird genau beobachten, wie diese Klausel in den Hochschulen umgesetzt wird.

Weitere Änderungen sind die Verbesserungen im Promotionsrecht, mit der die Forschung an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften gefördert wird sowie das Thema der Juniorprofessur. Bisher war man ausgeschlossen, wen man zu lange an seiner Promotion gearbeitet hatte. „Hier schaffen wir Abhilfe indem längstens vier Jahre – bei Medizin neun Jahre – nach der Promotion festgeschrieben werden. Richtig bleibt: Ein ‚Junior‘ sollte eher jung sein und die Juniorprofessur ist nur ein Weg von vielen zur Professur“, so Hillmer abschließend.

veröffentlicht am 27.01.2022