Schwarz und Meyer: Krankenhaus-Gesetz modernisieren – Hochwertige Versorgung in Niedersachsen für die Zukunft sichern
Hannover. Die Regierungsfraktionen von SPD und CDU bringen in der heutigen Sitzung des Sozialausschusses die Novellierung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes ein. Mit der Gesetzesänderung entsteht das bundesweit modernste Krankenhausgesetz, das die Weichen für eine landesweit gleichwertige Versorgungsqualität, auskömmliche Personalausstattung und effiziente Nutzung von Ressourcen stellt. Damit werden zeitnah auch die Vorschläge der niedersächsischen Enquetekommission zur Sicherheit der ambulanten und stationären Versorgung in Niedersachsen umgesetzt. Die Enquete hat nach mehr als zweijähriger Arbeit im März vergangenen Jahres dem Landtag ihren Abschlussbericht vorgelegt. Bereits im Juli 2021 hatte der Landtag auf Antrag der Koalitionsfraktionen die Landesregierung um Vorlage eines neuen Krankenhausgesetzes auf der Basis der Enqueteergebnisse gebeten. SPD und CDU haben jetzt die Regierungsvorlage als Fraktionsgesetz übernommen, damit es auf alle Fälle noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden kann.
„Gerade die Corona-Pandemie hat die hohe Leistungsfähigkeit unserer Krankenhäuser unter Beweis gestellt. Zugleich zeigte sie aber auch erneut Schwachpunkte auf, die wir jetzt korrigieren wollen. Es war übrigens richtig, dass wir die Enquete durch die Corona Pandemie verlängert haben, um wichtige Erkenntnisse daraus in unseren Abschlussbericht mit aufnehmen zu können“, sagt Uwe Schwarz, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion.
„Wir gliedern das Land zukünftig in acht Versorgungsregionen, um eine gleichmäßige wohnortnahe Versorgung zu gewährleisten. Krankenhäuser gliedern sich künftig je nach Leistungskriterien und Bettenzahl in drei Versorgungsstufen. Damit schaffen wir wichtige Kriterien für eine Neuausrichtung der Krankenhausstrukturen in einem Flächenland wie Niedersachsen.“ Eine wesentliche Neuerung sieht der Gesundheitspolitiker in der erstmaligen Einführung einer Krankenhausaufsicht durch unser Sozial- und Gesundheitsministerium, so Schwarz: „Künftig erhält das Ministerium eindeutige Kompetenzen, die Angebote der niedersächsischen Krankenhäuser besser überprüfen und koordinieren zu können. Die landesseitige Förderung orientiert sich künftig an einer neuen Verteilungsstruktur.“
Von dieser neugeschaffenen Struktur werde insbesondere der ländliche Raum profitieren, betont Volker Meyer, sozialpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Der Erhalt und Ausbau von Kliniken folgt nun einer klaren Logik und nachvollziehbarer Kriterien. Für Krankenhäuser ohne eine entsprechende Perspektive zeigt das Gesetz Alternativen auf. Herzstück sind dabei die neuen Regionalen Gesundheitszentren, die weiterhin eine wohnortnahe Rund-um-die-Uhr-Versorgung sicherstellen und ein zukunftsfestes Modell sind.“
Angesichts des demografischen Wandels rechnen Expertinnen und Experten mit einer deutlichen Zunahme von Patientinnen und Patienten mit kognitiven Einschränkungen. „Der Umgang mit Demenz stellt besondere Anforderungen an das medizinische und pflegerische Personal. Um sie im Alltag zu unterstützen, sieht das Gesetz Demenzbeauftragte an allen Krankenhäusern vor.“