Schünemann: Gesetz zur Wiederaufnahme von Mordverfahren darf nicht zurückgenommen werden

Hannover. Der Bundestag hat im Juni 2021 das sog. Gesetz zur Wiederherstellung der materiellen Gerechtigkeit beschlossen. Mit dem Gesetz soll in§ 362 StPO die Möglichkeit der Wiederaufnahme zuungunsten eines Freigesprochenen bei Mord, Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erweitert werden. „Das Festhalten an einem Freispruch bei einem Mord, wohlwissend, dass es dank modernster Kriminaltechnik einen Täter gibt, führt zu einer unerträglichen Situation für die Angehörigen der Opfer,“ so der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Uwe Schünemann.

„Es verletzt auch in eklatanter Weise das Rechtsgefühl vieler Menschen. Dieses Gesetz der großen Koalition war daher überfällig und wurde von vielen Opferverbänden zu Recht eingefordert, wie vom Weißen Ring im Fall der 1981 in Niedersachsen vergewaltigten und ermordeten Frederike von Möhlmann. Das nun der neue Bundesjustizminister dieses Gesetz wieder einkassieren will, ist ein schlechter Scherz und ein Schlag in das Gesicht der Angehörigen von Mordopfern, so Schünemann weiter.

„Das Gesetz wurde ausführlich im Bundestag und Bundesrat beraten. In diesem Zuge wurden auch verfassungsrechtliche Bedenken umfassend diskutiert. Neue Technologien wie die DNA-Analyse, müssen auch ihren Niederschlag im Strafprozessrecht finden. Die Haltung des Bundesjustizministers ist einmal mehr ein Beleg dafür, dass die FDP keine Antworten auf neue Ermittlungsmethoden bei der Strafverfolgung findet“, so Schünemann abschließend.

veröffentlicht am 12.01.2022