Holsten: Wir sorgen für eine attraktive Steuerverwaltung und sichern auch in Zukunft die Einnahmequellen für unser Land

Hannover. „Der demografische Wandel zeigt uns deutlich auf, dass unser Staat in Anbetracht der Vollbeschäftigung neben den besonders attraktiven Attributen des öffentlichen Dienstes, nämlich Arbeitsplatzsicherheit, solides Gehalt und sichere Pension, mehr bieten muss, um auch in Zukunft auf qualifiziertes Personal zurückgreifen zu können. Deshalb setzen wir den Ausbau der digitalen Lehre konsequent fort und stellen für 2022 und 2023 aus dem Programm ‚Stärkung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Niedersachsen‘ weitere Sachmittel von rund einer Million Euro zur Verfügung“, betont das Mitglied im Ausschuss für Finanzen Eike Holsten.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie hätten gezeigt, wie wichtig es ist, bei der Digitalisierung in Aus- und Fortbildung weitere Fortschritte zu machen. „In diesem Kontext setzen wir auch die Maßnahme ‚mobile working‘ weiter fort. Hierfür stehen in den Jahren 2022 und 2023 jeweils 3 Mio. Euro zur Verfügung“, so der Finanzpolitiker. Ergänzend wird die IT-Ausstattung der Steuerverwaltung zusätzlich über die politische Liste im Doppelhaushalt um weitere zwei Millionen Euro gestärkt.

„Und natürlich behält die Personalgewinnung eine zentrale Bedeutung, denn bis Ende 2026 scheidet voraussichtlich mehr als ein Viertel des Personals aus. Der Haushaltsplanentwurf sieht in den Jahren 2022 und 2023 die Einstellung von 298 Nachwuchskräften für den ehemaligen mittleren Dienst und von 180 Nachwuchskräften für den ehemaligen gehobenen Dienst vor. Damit führen wir die Einstellungen auf hohem Niveau fort, um die erforderliche Personalausstattung unserer Finanzämter auch für die Zukunft zu gewährleisten“, so Holsten.

Abschließend gibt es nun auch für die Beschäftigten und die Haushalte in den kommenden zwei Jahren einen verlässlichen Rahmen, denn die Beschäftigten der Länder erhalten eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro. Außerdem steigen die Entgelte der Beschäftigten im Jahr 2022 um 2,8 Prozent.

„Dass die lineare Erhöhung wirkungsgleich auf unsere Beamtinnen und Beamten inklusive der Corona Sonderzahlung übertragen wird, ist ein Zeichen der Wertschätzung“, wofür ich unserem Finanzminister Reinhold Hilbers ihm ausgesprochen dankbar bin“, erklärt Holsten abschließend.

veröffentlicht am 14.Dez.2021