Schmädeke: Mit dem Niedersächsischen Wassergesetz bekennen wir uns zu einem starken Gewässer- und Grundwasserschutz mit der Wasserrahmenrichtlinie als Gradmesser
Hannover. „Wir brauchen einen nachhaltigeren Umgang mit unserem Grundwasser. Darum wird dieser Gesetzesentwurf durch die Beschlüsse zum ‚Niedersächsischen Weg‘ und von unserem Entschließungsantrag ‚Wassermengenmanagement‘ begleitet. Wenn wir unser Wasser erfolgreich, nachhaltig und mit Blick in eine trockenere Zukunft gut bewirtschaften wollen, dann brauchen wir das Wassergesetz jetzt, nicht zuletzt, um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie bis 2027 zu erreichen“, betont der CDU-Abgeordnete Frank Schmädeke bei der Verabschiedung des Gesetzentwurfs im Niedersächsischen Landtag.
„Wir haben im Sinne unseres Koalitionsvertrages und in Ergänzung zum landwirtschaftlichen Fachrecht das Wassergesetz dahingehend erweitert, das es einen begrünten Saumstreifen an den Gewässern erster, zweiter und dritter Ordnung vorsieht, der die Kriterien einer ökologischen Vorrangfläche ohne Düngung und Pflanzenschutz erfüllt“, erläutert Schmädeke weiter. Deshalb sei ein starker Gewässer- und Grundwasserschutz mit der Wasserrahmenrichtlinie als Gradmesser dringend notwendig.
„Ein behutsamer Umgang mit der Ressource Wasser ist uns besonders wichtig, darum behalten wir sowohl den qualitativen als auch den quantitativen Schutz des Wassers im Blick, denn Wasser ist als „Lebensmittel Nr. 1“ ein Thema für alle. Die Verteilung der Wasserrechte muss darum gerecht erfolgen“, mahnt der CDU-Politiker.