Niewerth-Baumann: Wollen Opferschutz stärken, mediale Selbstdarstellung von Straftätern soll eingeschränkt werden
Hannover. Die Stärkung des Opferschutzes steht im Mittelpunkt eines Entwurfes der Regierungskoalition in Hannover zur Änderung des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes. Hintergrund sind die umstrittenen Fernsehinterviews des wegen Mordes verurteilten Krankenpflegers Niels Högel aus der Justizvollzugsanstalt Oldenburg. Das teilte Dr. Esther Niewerth-Baumann, Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion für Justizvollzug und Straffälligenhilfe, am heutigen Montag mit.
„Durch die mediale Selbstdarstellung des Täters wurden die Opfer bzw. deren
Angehörige im Fall Högel ein weiteres Mal mit der Straftat konfrontiert, was erneut tiefe Wunden hinterlassen dürfte“, begründet die Abgeordnete die Initiative der Regierungsfraktionen von CDU und SPD. Unter anderem soll die geplante Änderung von § 33 Abs. 1. Satz 2 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes künftig die Anwendung der bereits geltenden Gesetze vereinfachen.
„Umfang und Grenzen des Anspruchs auf Telekommunikation durch Strafgefangene werden dadurch präziser geregelt“, führt die Juristin aus: „Die Kommunikation von Straftätern mit der Außenwelt muss dann eingeschränkt oder verboten werden, wenn die Gefühle der Opfer dabei stärker verletzt werden als sie der späteren Wiedereingliederung des Täters in die Gesellschaft dient.“ Dieses Missverhältnis sei bei Fernsehinterviews eindeutig gegeben.
Zum Hintergrund: Im September 2021 war bekannt geworden, dass der in Oldenburg inhaftierte Serienmörder Niels Högel unerlaubte Interviews für eine
Fernsehdokumentation über die von ihm begangenen Klinikmorde in Oldenburg und Delmenhorst gegeben habe. Solche Interviews bedürfen schon jetzt der Genehmigung der zuständigen Justizvollzugsanstalt und des Niedersächsischen Justizministeriums.
Die Untersagung der freien Meinungsäußerung des Täters muss jedoch im Einzelfall und in Abwägung der Persönlichkeitsrechte der Opfer erfolgen.
Mit ihrem Änderungsantrag reagieren die beiden Landtagsfraktionen auf einen
Gesetzentwurf der Landesregierung. Die von CDU und SPD angestrebten Ergänzungen der Besuchs- und Kommunikationsregelungen sollen somit den Opferschutz nochmal deutlich stärken, erläutert Esther Niewerth-Baumann: „Durch die konkrete Benennung anzuordnender Maßnahmen wird das Augenmerk auf die im Rahmen von Besuchen und Telefongesprächen möglichen Einschränkungen gelenkt.