Schepelmann: Wer sich ehrenamtlich für das Allgemeinwohl engagiert, muss sicher sein, dass ihm im Schadensfall der Rücken freigehalten wird

Hannover. Durch das ehrenamtliche Engagement der Niedersächsinnen und Niedersachsen wird der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt und gefördert. Leider kommt es dabei durch Unfälle oder Fehler zu Personen- oder Vermögensschäden. Damit Ehrenamtliche in solchen Situationen nicht allein dastehen, hat das Land Niedersachsen seit 2003 einen Rahmenvertrag mit den VGH-Versicherungen, über den ehrenamtlich Tätige im Falle des Falls einen Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz in Anspruch nehmen können. Dies ist richtig und wichtig und sollte auch beibehalten werden.

Die Enquetekommission „Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement verbessern“ hat nun festgestellt, dass es dabei noch Verbesserungspotential gibt. „Wer sich im Sinne des Allgemeinwohles engagiert, der muss sich sicher sein können, dass ihm beziehungsweise ihr vom Land im Ernstfall auch der Rücken freigehalten wird. Deshalb setzen wir uns in der Kommission dafür ein, den Rahmenvertrag des Landes um eine Vermögenshaftpflicht für Vereinsvorstände und Personen in einem öffentlichen Ehrenamt, eine Versicherung für Schäden am privaten PKW, welche im Zuge der Tätigkeit entstanden sind, eine Rechtschutzversicherung sowie eine Veranstalterhaftpflicht zu erweitern,“ so Jörn Schepelmann, Obmann der CDU-Fraktion innerhalb der Kommission. So sollen etwaige Risiken und Unsicherheiten für ehrenamtlich Tätige auf ein Minimum reduziert werden

Neben diesem unmittelbaren Mehrwert für die Engagierten selbst ergäben sich aus einer Erweiterung des Rahmenvertrages auch weitere, dem Ehrenamt als Ganzes zugutekommende Vorteile. So klagen viele Vereine zurecht über Probleme bei der Neubesetzung von Vorstandsposten was, sollte diese Entwicklung anhalten, mittel- bis langfristig zu ernsthaften Problemen führen kann. Gründe hierfür sind neben mangelnder Zeit oder einer überbordenden Bürokratie eben auch rechtliche Unsicherheiten und Risiken. „Genau hier würde eine Vermögenshaftpflichtversicherung für Vorstände Sicherheit schaffen und dafür sorgen, dass sich diejenigen, die als Vorstandsmitglieder den Laden am Laufen halten, auch tatsächlich auf ihre Tätigkeit konzentrieren können und sich nicht permanent mit Nebensächlichkeiten befassen müssen“, so Schepelmann.

veröffentlicht am 09.Dez.2021