Fühner: Wir sichern die Kita-Betreuung auch in den Randzeiten
Hannover. „In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen haben wir eine Neuregelung der Kita-Betreuung für Kinder ab dem dritten Lebensjahr in den Randzeiten auf den Weg gebracht. Wir nehmen damit die Hinweise aus den Kommunen auf und wollen noch im Dezember eine Ausnahmeregelung für die Kindertagesstätten im Landtag beschließen“, erläutert der neue kultuspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Christian Fühner.
Mit den Änderungen zum Niedersächsischen Kindertagesstättengesetz soll den örtlichen Trägern eine bessere Steuerungsmöglichkeit für den Einsatz des zur Verfügung stehenden Personals in Randzeiten gegeben werden.
„Nach der Gesetzesnovelle im Sommer mussten während der gesamten Kern- und Randzeit je Gruppe mindestens zwei pädagogische Fachkräfte regelmäßig tätig sein. Stehen auf dem Arbeitsmarkt nicht genügend pädagogische Fachkräfte zur Verfügung, können zukünftig befristet bis zum 31. Juli 2023 zwei pädagogische Assistenzkäfte während der Randzeit eingesetzt werden“, teilt Fühner mit.
Mit dem Kultusminister sei vereinbart worden, dass die Ausnahmeregelung schnell und unbürokratisch umgesetzt werde. „Das war uns im Sinne der Familien, die zum Teil bereits eine Phase der Unsicherheit erlebt haben, besonders wichtig“, so Fühner. Ebenso habe sich die CDU-Fraktion dafür stark gemacht, die Befristung der Ausnahmeregelung Ende 2022 erneut zu prüfen.