Siebels und Nacke: Neuzuschnitt der Landtagswahlkreise berücksichtigt regionale Besonderheiten und demografische Entwicklung
Die Regierungsfraktionen von SPD und CDU haben sich vergangene Woche auf einen Neuzuschnitt von Wahlkreisen zur Landtagswahl im kommenden Jahr verständigt. Der gefundene Kompromiss wurde bereits vom Innenministerium geprüft und kann im Dezember-Plenum beraten werden.
Die Anpassungen waren nötig geworden, da einige Wahlkreise hinsichtlich ihrer Bevölkerungszahl zu groß beziehungsweise zu klein waren. Laut Niedersächsischer Verfassung dürfen die Wahlkreise maximal 25 Prozent über oder unter dem Landesdurchschnittswert von rund 69.000 Wahlberechtigten liegen. Bei größeren Abweichungen sei der Gleichheitsgrundsatz nicht gewahrt.
„Es ist gut, dass wir nach langen Verhandlungen ein vernünftiges Ergebnis erreicht haben. Die Einigung war sehr komplex, da beim Neuzuschnitt viele Faktoren wie Landkreisgrenzen, regionale Verbundenheiten sowie die demografische Entwicklung zu berücksichtigen waren“, erklärt Wiard Siebels, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion.
„Der verfassungsrechtlich notwendig gewordene Neuzuschnitt der Wahlkreise ist mit dem vorliegenden Entwurf gelungen und ermöglicht es uns, zum einen der rechtlichen Lage zu genügen und zum anderen, was in seiner Bedeutung nicht zu unterschätzen ist, regionale Besonderheiten und die Interessen der Menschen vor Ort und der Kommunen zu berücksichtigen“, so der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Jens Nacke.
Nach den Plänen der Koalitionsfraktionen wird der Wahlkreis 13 (Seesen) aufgelöst, der mit rund 31 Prozent am stärksten vom Bevölkerungsdurchschnitt abwich. Die Kommunen Clausthal-Zellerfeld und Braunlage werden dem Wahlkreis 12 (Osterode) zugeordnet, Bad Harzburg und Lutter am Barenberge kommen zum Wahlkreis 14 (Goslar). Die Stadt Seesen tritt dem Wahlkreis 19 (Einbeck) bei, der damit wieder eine verfassungskonforme Bevölkerungszahl erreicht.
Darüber hinaus gibt der Wahlkreis 16 (Göttingen/Münder) zwei Kommunen ab. Die Gemeinde Adelebsen wird dem Wahlkreis 18 (Northeim) angegliedert, der dann den verfassungsrechtlichen Anforderungen wieder genügt. Der Göttinger Stadtteil Weststadt wird dem Wahlkreis 17 (Göttingen-Stadt) zugewiesen.
Im Bereich Lüneburg entsteht ein neuer Wahlkreis Lüneburg Land, sodass es bei der Gesamtzahl von 87 Landtagswahlkreisen in Niedersachsen bleibt. Dieser neue Wahlkreis erhält vom Wahlkreis 47 (Uelzen) die Gemeinde Ilmenau. Hinzu kommen die Kommunen Scharnebeck (zuvor Wahlkreis 48 Elbe) sowie Gellersen, Bardowick und Amelinghausen aus dem Wahlkreis 49 (Lüneburg). Der Wahlkreis 49 (Lüneburg) erhält die Gemeinden Adendorf und Ostheide vom Wahlkreis 48 (Elbe).
Weitere Veränderungen sind im Bereich Osterholz (Wahlkreis 60) nötig, wo dieser die zulässige Maximalgröße überschritt, daher wechseln der Flecken Ottersberg sowie die Gemeinde Oyten zum Wahlkreis 53 (Rotenburg).
Zudem macht eine Gemeindefusion im Bereich Nienburg eine Anpassung erforderlich. Die bislang in unterschiedlichen Wahlkreisen angesiedelten Kommunen Marklohe und Liebenau schließen sich zur Samtgemeinde Weser-Aue zusammen, die in Zukunft zum Wahlkreis 40 (Nienburg-Nord) zählt.