Bley: Niedersächsisches Architektengesetz und Niedersächsisches Ingenieurgesetz sichern hochwertige Qualität bei Bauleistungen

Hannover. „Wir sind in Niedersachsen und in Deutschland stolz auf die Arbeit unserer Architekten und Ingenieure, denn hochwertige Qualität, Sicherheit und Leistungsfähigkeit zeichnet unser Architekten- und Ingenieurswesen aus. Deshalb hat sich auch das Niedersächsische Architektengesetz und das Niedersächsische Ingenieurgesetz als Rechtsgrundlage für das Berufsrecht bewährt. Allerdings haben sich die Rahmenbedingungen nicht zuletzt durch den technischen Fortschritt in den letzten Jahren stark verändert. Nach den nur punktuellen Anpassungen haben wir ein umfassendes Änderungsgesetz beschlossen, um den gewandelten Anforderungen an das Berufsrecht Rechnung zu tragen“, erklärt der erläutert der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Karl-Heinz Bley.

In den vergangenen fünf Jahren haben sich die genehmigungsfreien Bauvorhaben mehr als verdoppelt. Damit einhergehend besteht leider auch die Gefahr der Zunahme von Baumängeln. Deshalb sind für die Sicherheit und Qualität eine Kontrolle aber auch und Fortbildungen nötig. Die Architektenkammer und die Ingenieurskammer bieten hier durch die Kammermitgliedschaft Sicherheit.

„Eine erweiterte Kammermitgliedschaft trägt dabei dem Umstand Rechnung, dass beispielsweise den Entwurfsverfassern in den letzten Jahren durch Veränderungen der Niedersächsischen Bauordnung immer mehr Kompetenzen und Verantwortung übertragen worden sind.

Durch diese Entwicklungen tragen nunmehr der Bauherr und die Entwurfsverfasser die Verantwortung dafür, dass das Bauvorhaben auch in den Bereichen, in denen eine Prüfung durch die Bauaufsicht nicht erfolgt, dem öffentlichen Baurecht entspricht. Um dieser gestiegenen Verantwortung Rechnung zu tragen, werden die Entwurfsverfasser als Pflichtkammermitglieder einer verstärkten berufsrechtlichen Kontrolle unterstellt“, erläutert Bley weiter.

Weitere Änderungen betreffen die Mindestregelstudienzeit der Fachrichtungen Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung von drei auf vier Jahre, die damit der Mindestregelstudienzeit der Fachrichtung Architektur angeglichen wurden.

„Mit diesem neuen Gesetz leisten wir einen Beitrag zur Qualität und Sicherheit, insbesondere auch zum Schutz der Verbraucher und Investoren“, so der CDU-Politiker abschließend.

veröffentlicht am 09.11.2021