Schünemann: Clankriminellen das Handwerk legen – Vermögensabschöpfung forcieren!

Hannover. „Der heute vorgelegte gemeinsame Lagebericht von Polizei und Justiz zur Clankriminalität in Niedersachsen belegt, dass wir bei der Bekämpfung der Clankriminalität auf dem richtigen Weg sind“, sagt der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Uwe Schünemann. Die Arbeit der vier im Oktober 2020 eingerichteten Schwerpunktstaatsanwaltschaften in Braunschweig, Hildesheim, Osnabrück und Stade zusammen mit der Polizei zeige eindrucksvoll, dass sich der Verfolgungsdruck auf Clankriminelle in Niedersachsen in den letzten Jahren stetig erhöht habe. „Mit zusätzlichem Personal bei Justiz und Polizei bringen wir endlich mehr Licht in das Dunkel der undurchsichtigen Strukturen der kriminellen Familienclans“, so Schünemann.

Clankriminelle missachten konsequent unsere Rechtsordnung, indem sie eine Vielzahl verschiedener Straftaten begehen, angefangen von Beleidigungen und Bedrohungen, über Wohnungseinbrüche bis hin zu schwersten Delikten wie Drogen- und Menschenhandel, so eine der Erkenntnisse des Lageberichts. „Der wehrhafte Rechtsstaat muss hier alle Handlungsmöglichkeiten im Sinne einer Nulltoleranz-Strategie ausschöpfen. Auch Ordnungswidrigkeiten, Kleinkriminalität und Sozialleistungsmissbrauch müssen konsequent geahndet werden. Bei Clankriminellen mit ausländischem Pass ist auch immer die Option einer Ausweisung zu prüfen. Wir werden den aufgenommenen Kampf gegen die Clankriminalität nur gewinnen können, wenn die Strafverfolgungsbehörden im Sinne einer vernetzten Bekämpfungsstrategie die Initiative ergreifen und auch mit anderen Behörden wie Ausländer,- Gewerbe-, Sozial- und Finanzämtern auf kommunaler Ebene eng zusammenarbeiten“, sagt der Innenexperte.

Ein weiteres wirksames Mittel neben harten Strafen sei auch die Vermögensabschöpfung, so Schünemann weiter. Hier müssten die Staatsanwaltschaften die vom Gesetzgeber in jüngster Zeit auf den Weg gebrachten Erleichterungen bei der Einziehung von Vermögenswerten unklarer Herkunft, insbesondere bei Geldwäsche, konsequent und ausnahmslos anwenden. „Die Wegnahme von mit schmutzigem Geld finanzierten teuren Autos und Immobilien beeindruckt oftmals Clankriminelle mehr als eine Haftstrafe. Verbrechen darf sich in keinem Fall finanziell auszahlen. Der Gesetzgeber muss an dieser Stelle weiter am Ball bleiben und endlich die Beweislastumkehr gesetzlich verankern, so wie das in anderen Mitgliedstaaten der EU schon jetzt der Fall ist. Deutschland ist im Vergleich zu Ländern wie Italien oder den Niederlanden immer noch ein Eldorado für Geldwäschegeschäfte. Das darf nicht länger so bleiben!“, fordert Schünemann.

veröffentlicht am 19.07.2021