Fredermann: Regulierung im Bereich des Online-Glücksspiels zur Stärkung des Spielerschutzes

Hannover. Heute wurde abschließend der Glücksspielstaatsvertrag beraten. „Ich halte die Regulierung im Bereich des Online-Glücksspiels für dringend erforderlich, um das illegale Glücksspiel zurückzudrängen. Ich glaube kaum, dass es für den Verbraucher erkennbar ist, dass Online-Glücksspiel nur für die Bürger Schleswig-Holsteins legal ist“, so Rainer Fredermann, CDU-Landtagsabgeordneter.

Im Staatsvertrag wird richtiger Weise die Werbung wird neu geregelt. „Die Werbung darf künftig nicht übermäßig sein und Minderjährige sollen, soweit möglich, als Werbeempfänger ausgenommen sein. Ob dies gelingt, muss abgewartet werden“, so Fredermann.

Mit dem Glückspielstaatsvertrag, der von allen Staats- und Senatskanzleien einstimmig beschlossen wurde, verhindern die Länder nun eine Zersplitterung der Glücksspielregulierung in Deutschland. „Der stetig wachsende Bereich des Online-Glücksspiels muss dringend mit guten gesetzlichen Vorgaben reguliert werden. Ansonsten ist die Gefahr für die Spieler viel größer und der Spielerschutz in keiner Weise gegeben. Der neue Staatsvertrag setzt auf die Stärkung des Spielerschutzes“, so Fredermann weiter.

Zum Schutz des Spielers sei die Einrichtung eines spielerbezogenen Spielerkontos und einer Registrierung vorgesehen. „Minderjährige werden dadurch ausgeschlossen. Die Spieler dürfen ein Einzahlungslimit von höchstens 1000 Euro setzen, welches anbieterübergreifend gilt. So kann der Verlust von großen Summen vermieden werden“, so Fredermann.

Auch werden die Anbieter nun verpflichtet, eine Spielsuchtfrüherkennungssoftware einzusetzen.

veröffentlicht am 16.03.2021